BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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BfArM und PEI etablieren Dialog mit Patientenvertretenden

Nummer 13/15 vom 04.08.2015

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) haben sich jetzt mit Patientenvertretenden über weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit ausgetauscht. Die Arzneimittelzulassungsbehörden möchten den Dialog mit den Organisationen intensivieren und die Interessenvereinigungen dabei unterstützen, ihre Expertise auch auf europäischer Ebene in Gremien einzubringen, die sich mit der Nutzen-Risiko-Bewertung von Arzneimitteln befassen. An dem Treffen in Bonn nahmen Organisationen teil, die auf Bundesebene maßgeblich die Interessen von Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen vertreten. Auch Patientenvertretende aus den Kommissionen am BfArM waren dabei.

Der Präsident des BfArM, Prof. Karl Broich, betonte die Bedeutung der Patientenvertretungen: „Die Erwartungen der Patientinnen und Patienten werden mit Blick auf regulatorische Entscheidungen immer wichtiger. Sie nehmen eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung und Optimierung von Behandlungsstrategien ein und sind nicht zuletzt auch Ideengeber neuer Verfahren. Wir wünschen uns daher einen intensiven Austausch, der die Arbeit beider Seiten voranbringt.“
Prof. Klaus Cichutek, Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts, nannte das Treffen einen vielversprechenden Auftakt: „Es ist uns ein Anliegen, den Dialog mit Patientenvertretern und die Patientenbeteiligung auszubauen. Die individuellen Erfahrungen von Patienten stellen für die Zulassungsbehörden einen erheblichen Mehrwert dar. Diese Erfahrungen möchten wir bei der Arzneimittelbewertung nutzen.“

Organisationen, die auf Bundesebene maßgeblich die Interessen von Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen in Deutschland vertreten, wird bei den Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses ein Mitspracherecht eingeräumt. Auch auf europäischer Ebene haben die Patientenvertretenden die Möglichkeit, sich in Gremien einzubringen. Gemeinsam mit BfArM und PEI wurden jetzt die Möglichkeiten ausgelotet, die Expertise der deutschen Patientenvertretenden hier stärker einzubringen. Die europäischen Gremien sind von besonderer Bedeutung, da sie die Nutzen-Risiko-Bewertung im Hinblick auf die Zulassung von Arzneimitteln vornehmen, für die eine bedeutende therapeutische, wissenschaftliche oder technische Innovation nachgewiesen werden kann. BfArM und PEI erklärten, eine entsprechende Beteiligung der Vertretenden bei Bedarf zu unterstützen. Beide Behörden nehmen zusammen mit Experten der anderen europäischen Arzneimittelbehörden die wissenschaftlichen Aufgaben in allen maßgeblichen Ausschüssen der Europäischen Arzneimittelagentur EMA wahr.

Thema war auch die „Europäische Patientenakademie“ (EUPATI). Patientenvertretende haben dort die Möglichkeit, sich zur medizinischen Forschung und Entwicklung weiterzubilden. Ziel ist es, die Teilnehmenden zu befähigen, sich gut informiert in den Arzneimittelentwicklungsprozess einzubringen. Prof. Karl Broich betonte, dass sich das BfArM auch weiterhin an diesem Projekt beteiligen werde.

Die Patientenvertretenden zogen ein positives Fazit dieses ersten Treffens. Man begrüße das Signal der beiden Zulassungsbehörden, die Zusammenarbeit weiter ausbauen zu wollen. Jetzt gelte es in einem nächsten Schritt, Pläne zu konkretisieren. Darüber wolle man bei einem weiteren Treffen beraten.