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Klassifikationen: BfArM veröffentlicht endgültige Fassung des OPS 2021

Nummer 5/20 vom 27.10.2020

Das BfArM hat die endgültige Fassung des OPS Version 2021 (Operationen- und Prozedurenschlüssel) veröffentlicht. Der OPS bildet zusammen mit der ICD-10-GM (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification) die Basis für die Entgeltsysteme in der ambulanten und stationären Versorgung. In die neue Version flossen 278 Vorschläge ein, zumeist von medizinischen Fachgesellschaften, Fachleuten aus der Ärzteschaft, Krankenkassen und Kliniken sowie aus weiteren Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Weitere Änderungen ergaben sich aus der Regelung des § 275d SGB V, nach der Krankenhäuser künftig die Einhaltung von Strukturmerkmalen nach dem OPS regelmäßig durch den Medizinischen Dienst begutachten lassen müssen, bevor sie entsprechende Leistungen vereinbaren und abrechnen dürfen. Grundlage der Begutachtung wird die Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 SGB V sein, die bis zum 28. Februar 2021 zu erlassen ist.

Operationen und Prozeduren müssen im ambulanten und stationären Bereich nach dem OPS verschlüsselt werden. Die Verschlüsselung erfolgt auf der Basis des Systematischen Verzeichnisses des OPS. Das zugehörige Alphabetische Verzeichnis erleichtert die Suche nach OPS-Kodes. In der vertragsärztlichen Versorgung sind ausschließlich die im Anhang 2 des einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) aufgeführten Kodes zu verwenden. Ärztinnen und Ärzte sowie Dokumentarinnen und Dokumentare in Krankenhäusern sind verpflichtet, bei der Kodierung die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) in der jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen; für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen gelten die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych). Die Kodierrichtlinien werden von den Selbstverwaltungspartnern gemeinsam vereinbart.

Wichtige inhaltliche Änderungen in der Version 2021

  • Aufteilung der in Kap. 1, 8 und 9 bei einer Vielzahl von Kodes bisher genannten Mindestmerkmale in krankenhausbezogene Strukturmerkmale und patientenbezogene Mindestmerkmale gemäß § 275d SGB V. Beachten Sie hierzu auch die Ergänzungen in den „Hinweisen für die Benutzung“ des OPS
  • Ersatzlose Streichung der Kodes für die hochaufwendige Pflege unter 9-20 und das Entfallen des Anhangs „Pflegekomplexmaßnahmen-Scores (PKMS)“ zur Berechnung der Aufwandspunkte für die hochaufwendige Pflege nach Ablauf des ersten Jahres, in dem die Personalkosten für die Pflege am Bett aus dem DRG-System ausgegliedert wurden
  • Einführung neuer Kodes für die Feststellung des Beatmungsstatus und des Beatmungsentwöhnungspotenzials und die prolongierte Beatmungsentwöhnung auf spezialisierter intensivmedizinischer und nicht intensivmedizinischer Beatmungsentwöhnungs-Einheit (1-717 ff., 8-718.7 ff., 8-718.8 ff.). Hintergrund sind Ergänzungen des § 39 Absatz 1 SGB V und des § 6 Absatz 2a Krankenhausentgeltgesetz durch das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG)
  • Überarbeitung der Kodes für die Schlaganfallbehandlung (8-981 ff., 8-98b ff.)
  • Umstrukturierung der Kodes für Operationen an der Wirbelsäule (5-83)

Der Kommentar im Vorspann des Systematischen Verzeichnisses erläutert wichtige Neuerungen in den einzelnen Kapiteln. Alle Änderungen im Detail sind in der Aktualisierungsliste enthalten. Die Differenzliste enthält die Änderungen der endgültigen Fassung gegenüber der Vorabfassung.

Das Alphabetische Verzeichnis zum OPS 2021 wird an die Änderungen im Systematischen Verzeichnis angepasst und in Kürze ebenfalls veröffentlicht. Dieses wird es ab dieser Version nur noch im Format TXT (CSV) geben.

Über unterjährige Fehlerkorrekturen und Aktualisierungen informieren wir auf unserer Internetseite im Bereich Klassifikationen.