BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Anbaufläche von Schlafmohn erreicht mit 1077 Hektar neuen Rekordwert

Nummer 4/22 vom 13.05.2022

In Deutschland wurde im Jahr 2021 auf 1077 Hektar Schlafmohn angebaut. Das entspricht einer Fläche von 1500 Fußballfeldern. Die Anbaufläche hat sich damit seit 2016 mehr als versechsfacht. Das ergibt eine aktuelle Auswertung der beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelten Bundesopiumstelle.

Über die meiste Anbaufläche verfügt Sachsen mit insgesamt 303 Hektar. In Niedersachsen wird auf 176 Hektar Schlafmohn angebaut, gefolgt von Bayern mit 153 und Sachsen-Anhalt mit 148 Hektar. In der durchschnittlichen Anbaufläche pro Bundesland liegt der Osten deutlich vor dem Westen: Während in den neuen Bundesländern durchschnittlich jeweils rund 94 Hektar angebaut werden, sind es in den alten Bundesländern nur etwa 55 Hektar. In der Gesamtanbaufläche hingegen liegt der Westen mit 608 Hektar vor dem Osten mit dort 469 Hektar.

Rund 190 Landwirte und landwirtschaftliche Betriebe haben derzeit eine betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis von der Bundesopiumstelle zum Anbau von Schlafmohn (Papaver somniferum). Diese Zahl hat sich in den letzten sechs Jahren nahezu verdreifacht. Mit dem Anbau von Schlafmohn wird Schlafmohnsamen gewonnen. Dieser wird als Lebensmittel, z.B. in Backwerk eingesetzt oder zu kaltgepressten Ölen weiterverarbeitet. Auch in vielen Gärten wird Schlafmohn zu Zierzwecken angebaut.

In Deutschland unterstehen die Pflanzen und Pflanzenteile von Papaver somniferum den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften. Dies ist vor allem auf das im Milchsaft der Pflanze enthaltene Morphin zurückzuführen. Für den Anbau ist daher, unabhängig von der Zahl der Pflanzen, eine betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis nach § 3 BtMG erforderlich, die bei der Bundesopiumstelle beantragt werden muss. Das gilt nicht nur für die gewerbliche, sondern auch für die private Nutzung, etwa im Garten. Angebaut werden dürfen ausschließlich morphinarme Sorten. Hierzu zählen die beiden Sommermohnsorten "Mieszko" und "VIOLA" sowie die Wintermohnsorte "ZENO MORPHEX" mit einem Morphingehalt von jeweils unter 0,02 %.