BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Heparin-Versorgung durch verschärfte Prüfvorschriften nicht gefährdet

Pressemitteilung 02/08

Nummer 02/08 vom 24.04.2008

Aus den Vereinigten Staaten von Amerika wird von derzeit 81 Todesfällen berichtet, die auf die Anwendung von verunreinigtem Heparin zurückgeführt werden. Auslöser sei eine Substanz (übersulfatiertes Chondroitinsulfat), die vermutlich absichtlich dem Rohheparin zugesetzt worden war. Alle verunreinigten Rohheparinchargen stammen aus China, von wo aus etwa 70 Prozent des Marktes abgedeckt wird.

Nach Information durch die amerikanischen Behörden haben in Deutschland die Aufsichtsbehörden der Länder und die zuständigen Bundesoberbehörden - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Paul-Ehrlich-Institut (PEI) - in einer abgestimmten Aktion die Untersuchung aller heparinhaltigen Arzneimittel veranlasst. Zeitgleich trafen erste Meldungen aus Deutschland über schwerwiegende Reaktionen bei der Anwendung von Heparin im BfArM ein. In der Folge wurde eine Reihe von Heparin-Chargen unterschiedlicher Hersteller vom Markt genommen oder ihre Auslieferung gesperrt. Das BfArM hat neben der US-amerikanischen FDA und der australischen Therapeutic Goods Administration (TGA) als erste Behörde in der europäischen Union den Arzneimittelherstellern eine gezielte Prüfung der Rohstoffchargen von Heparin auf die verunreinigende Substanz verpflichtend auferlegt.

Dem BfArM liegen derzeit 31 Meldungen von zum Teil schwerwiegenden Nebenwirkungen nach Anwendung von Heparin vor, das sich im Nachhinein als verunreinigt erwiesen hat. Todesfälle wurden bisher aus Deutschland nicht berichtet. Seit Rücknahme der betroffenen Arzneimittelchargen und Einführung der spezifischen Prüfung sind keine weiteren Berichte über derartige Reaktionen eingegangen.

In einer gemeinsamen Sitzung von Bundes- und Länderbehörden am Mittwoch, dem 23. April 2008, wurden die Maßnahmen überprüft. Im Vordergrund stand die Frage, ob durch die bisherigen Maßnahmen eine Verknappung heparinhaltiger Arzneimittel verursacht und damit die Versorgung der Bevölkerung mit diesen Produkten gefährdet wird. Auch auf Grund von Informationen der Hersteller kann nun bestätigt werden, dass die Versorgung sowohl mit unfraktioniertem Heparin (Behandlung von Embolien und Thrombosen und Einsatz bei der Dialyse schwer nierenkranker Patienten) als auch mit niedermolekularem Heparin (Thromboseprophylaxe nach Operationen) sowie mit anderen Arzneimitteln, bei deren Herstellung Heparin eingesetzt wird (z.B. Gerinnungsfaktoren) auch bei konsequentem Ausschluss von verunreinigtem Ausgangsmaterial derzeit gewährleistet ist.