BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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BfArM ordnet Ruhen der Zulassung für Trasylol an

Pressemitteilung 29/07

Nummer 29/07 vom 05.11.2007

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat am 5. November 2007 nach Anhörung der Firma Bayer das Ruhen der Zulassung für das Aprotinin-haltige Arzneimittel Trasylol angeordnet. Das Arzneimittel darf danach ab sofort nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Ärzte werden aufgefordert, Trasylol® nicht mehr anzuwenden. Trasylol® ist in Deutschland als Infusionslösung zur Verminderung von starken Blutverlusten bei Patienten mit erhöhtem Blutungsrisiko bei herzchirurgischen Eingriffen (Bypassoperationen mit extrakorporaler Blutzirkulation) zugelassen.

Der Grund für die Entscheidung und Maßnahme des BfArM sind vorläufige Ergebnisse einer vom kanadischen Gesundheitsministerium geförderten randomisierten, kontrollierten, klinischen Studie (BART-Studie). Die weitere Behandlung von Patienten mit Aprotinin wurde aus Sicherheitsgründen vorzeitig beendet. Die Studie, die an etwa 3000 Patienten durchgeführt wurde, hatte zum Ziel, einen Vorteil von Aprotinin gegenüber anderen Arzneimitteln in diesem Anwendungsgebiet hinsichtlich der Reduzierung schwerer Blutungen zu belegen. Die Zwischenanalyse der Studie ergab zwar, dass massive Blutungen in der Aprotinin-behandelten Patientengruppe seltener auftraten als in den Vergleichsgruppen, jedoch wurde eine erhöhte 30-Tage-Sterblichkeit bei mit Aprotinin behandelten Patienten ermittelt. In den nächsten Wochen werden die Daten von allen beteiligten Studienzentren in Kanada erhoben und ausgewertet. Eine aktuelle Überprüfung des Nutzen-Schaden-Verhältnisses von Aprotinin wird nun auf EU-Ebene erfolgen und detaillierte Ergebnisse der BART-Studie zu Aprotinin einbeziehen.

Es gab bereits seit Anfang 2006 Hinweise auf ein erhöhtes Sterblichkeitsrisiko aus drei epidemiologischen Studien. Allerdings war die Aussagekraft der Ergebnisse dieser Beobachtungsstudien in ihrer Aussagefähigkeit durch methodische Mängel sehr begrenzt. Daraufhin wurde im Jahr 2006 das Anwendungsgebiet für Trasylol eingeschränkt und Warnhinweise und Nebenwirkungen in den Produktinformationen ergänzt. Die Ergebnisse der seit 2001 laufenden BART-Studie sollten für eine abschließende Nutzen-Schaden-Bewertung abgewartet werden.

Das Nutzen-Schaden-Verhältnis für Aprotinin in der zugelassenen Indikation wird aus Sicht des BfArM auf der Grundlage der vorläufigen Ergebnisse der BART-Studie als ungünstig bewertet. Deshalb wurde nun das Ruhen der Zulassung von Trasylol mit sofortiger Wirkung angeordnet. In Deutschland stehen alternative Behandlungsmöglichkeiten zu Aprotinin für das Anwendungsgebiet zur Verfügung. "Das BfArM handelt hier konsequent und umgehend", so der Leiter des BfArM, Prof. Dr. Reinhard Kurth, "es geht darum, aufgrund der neuen Erkenntnisse Gefahren von Patienten abzuwehren".

Weitere Informationen zum Thema Trasylol finden Sie unter dem unten aufgeführten Stufenplanverfahren bzw. der Risikoinformation.

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