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Rote-Hand-Brief zu Epoetinen: Wichtige Anwendungsbeschränkungen vorgenommen: Indikationseinschränkungen und neue Hämoglobin-Zielwerte definiert

Wirkstoff: Epoetin

Das BfArM informiert hiermit über wichtige Änderungen der Zulassungen für Erythropoese-stimulierende Arzneimittel (Epoetine). Dieser Mitteilung ist ein mit den pharmazeutischen Unternehmen und der Europäischen Arzneimittelagentur EMEA abgestimmter Brief beigefügt, der sich an alle Verordner von Epoetinen richtet und auf diesem Weg durch das BfArM für alle betroffenen Zulassungsinhaber bekannt gemacht wird.

Zum Abschluss einer Risikobewertung in der EU wurden von den pharmazeutischen Herstellern die Produktinformationen von Erythropoese-stimulierenden Arzneimitteln geändert. Epoetine sind biotechnologisch hergestellte Varianten des körpereigenen Erythropoetins, die zur Behandlung von Anämien bei chronischer Niereninsuffizienz indiziert sind. Einige Epoetine sind zusätzlich zugelassen zur Behandlung der Chemotherapie-assoziierten Anämie bei onkologischen Patienten sowie zur Vorbereitung von autologen Bluttransfusionen.

Studienergebnisse der letzten Jahre hatten eine erneute Nutzen/Risikobewertung für die renale wie auch für die onkologische Indikation der Erythropoese-stimulierenden Arzneimittel notwendig gemacht. Für die Chemotherapie-assoziierten Anämien wiesen Ergebnisse von randomisierten, kontrollierten Studien, von Meta-analysen und eines Cochrane-Reviews auf eine möglicherweise erhöhte Mortalität bzw. ein verkürztes progressionsfreies Intervall hinsichtlich der Tumorerkrankung hin, wenn Patienten mit Epoetinen behandelt worden waren.

Für Patienten, die wegen einer renalen Anämie mit Epoetinen behandelt wurden, ergab sich aus Studien ein erhöhtes Risiko für kardiovaskuläre Ereignisse, wenn eine Hämoglobinkonzentration oberhalb von 13 g/dl angestrebt wurde.

Als Ergebnis einer Bewertung aller verfügbarer Daten folgerte die Pharmakovigilanz Arbeitsgruppe (PhVWP) und der wissenschaftliche Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) bei der europäischen Zulassungsbehörde (EMEA), dass die Produktinformationen von allen Erythropoese-stimulierenden Arzneimitteln geändert werden müssen, um die beschriebenen Risiken zu begrenzen. Zusammengefasst handelt sich um folgende Änderungen:

Anwendungsgebiete: Epoetine sollen ausschließlich bei symptomatischer Anämie angewendet werden (renale und Chemotherapie-assoziierte Anämie).

Dosierung: Epoetine sollen so dosiert werden, dass eine Hämoglobinkonzentration in einem Bereich zwischen 10 und 12 g/dl erreicht wird. Dieser Zielbereich sollte nicht überschritten werden.

Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung: Es wurde eine Erläuterung zu Ergebnissen klinischer Studien ergänzt, die eine Übersterblichkeit zeigen, wenn Epoetine angewendet wurden, um hohe Hämoglobinkonzentrationen zu erreichen. Die so behandelten und eingestellten Patienten hatten keine klinischen Vorteile verglichen mit solchen, bei denen Epoetine zur Linderung der Anämiesymptome und zur Vermeidung von Bluttransfusionen angewendet wurden.
Pharmakodynamische Eigenschaften: Angaben zu Ergebnissen aus klinischen Studien wurden ergänzt. Diese Studien ergaben eine verkürzte Überlebenszeit bzw. ein verkürztes tumorprogressionsfreies Intervall bei mit Epoetinen behandelten anämischen Patienten mit malignen Erkrankungen, wenn diese mit Patienten verglichen wurden, die keine Epoetine erhielten.

Folgender weiterer Zusatz wurde erst im Juni 2008 vom CHMP verabschiedet und ist zurzeit noch nicht in den Produktinformationen enthalten:

„In Abhängigkeit von der klinischen Situation sollte die Behandlung mit Bluttransfusionen bei Krebspatienten mit Chemotherapie assoziierter Anämie bevorzugt werden. Einer Entscheidung zur Gabe von rekombinantem Erythropoetin sollte eine Nutzen-Schaden Bewertung unter Einbeziehung des Patienten vorausgehen, die die spezifische klinische Situation berücksichtigt. Die Nutzen-Risiko Abwägung sollte die folgenden Faktoren einschließen: Art und Stadium des Tumors, Schwere der Anämie, die Erkrankungsprognose, das Umfeld, in dem der Patient behandelt wird sowie die Behandlungspräferenz des Patienten.“

Diese Änderungen und Ergänzungen der Fachinformationen wurden vorgenommen, um Ärzte und Patienten bei der individuellen Nutzen-Schaden-Abwägung einer Epoetin-Behandlung zu unterstützen.

Wir bitten Sie, alle im Zusammenhang mit einer Epoetin-Behandlung aufgetretenen unerwünschten Wirkungen so umfassend wie möglich zu dokumentieren und uns diese mitzuteilen. Berichtsbögen können beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn (Tel. 0228-20730, Fax 0228-207 5207), angefordert oder im Internet [http://www.bfarm.de] abgerufen werden.

Warenzeichen:Epoetin alfa: Erypo®, Eprex®, Binocrit®, Epoetin alfa Hexal®, Abseamed®
Epoetin beta: NeoRecormon®
Methoxy polyethylene glycol-epoetin beta: Mircera®
Darbepoetin alfa: Aranesp®
Epoetin delta: Dynepo®
Epoetin zeta: Silapo®, Retakrit®

Rote-Hand-Brief

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