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Rote-Hand-Brief zu Mitem® 20 mg: Anwendungsbeschränkungen bei intravenöser Gabe

Wirkstoff: Mitomycin

Die Firma Substipharm informiert darüber, dass das Arzneimittel Mitem® 20 mg (Mitomycin) - Pulver zur Herstellung einer Injektions- bzw. Infusionslosung oder Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Lösung zur intravesikalen Anwendung - bei intravenöser Gabe bis auf Weiteres nicht mehr angewendet werden darf. Die Anwendungsbeschränkung erfolgt im Interesse der Patientensicherheit aufgrund eines möglichen Arzneimittelrisikos bei der intravenösen Gabe.

Aktualisierung: Informationsbrief Mitem 20 mg vom 22.03.2023

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