Rote-Hand-Brief zu Chlormadinon und Nomegestrol: Maßnahmen zur Minimierung des Meningeomrisikos
09.11.2022
Wirkstoff: Chlormadinon, Nomegestrol
Die Zulassungsinhaber von chlormadinon- und nomegestrolhaltigen Arzneimitteln informieren in Abstimmung mit der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) darüber, dass Arzneimittel, die Chlormadinonacetat (5–10 mg/Tablette) oder Nomegestrolacetat (3,75–5 mg/Tablette) enthalten, nur dann angezeigt sind, wenn andere Maßnahmen als ungeeignet angesehen werden. Die Behandlung sollte auf die niedrigste wirksame Dosis und die kürzeste Dauer beschränkt werden.
Informationen zum Risikobewertungsverfahren finden Sie unter folgendem Link:
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