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Codeinhaltige Arzneimittel: Anwendung in der Stillzeit

Wirkstoff: Codein

Es ist bekannt, dass Morphin – der aktive Metabolit von Codein – auch mit der Muttermilch ausgeschieden wird. Im August 2006 wurde der Fall eines gestillten Säuglings, der infolge einer Morphinvergiftung verstarb, publiziert (Koren et al., Lancet 2006; 368: 704). Die Mutter des Kindes hatte Codein in therapeutischer Dosierung zur Schmerzstillung erhalten und weiterhin gestillt. Das Neugeborene zeigte ab dem 7. Lebenstag Trinkschwäche und Lethargie und verstarb am 13. Lebenstag.

Untersuchungen der Mutter ergaben, dass sie aufgrund einer genetisch bedingten Variante des Enzyms Cytochrom P450 CYP2D6 Codein sehr schnell zu Morphin metabolisiert (sogenannter ultra-rapid metaboliser). Dadurch traten in der Muttermilch rasch sehr hohe Konzentrationen von Morphin auf.

Die Häufigkeit dieser genetisch bedingten Variante ist für Deutschland nicht bekannt. Für Skandinavien wird die Häufigkeit mit ca. 1% angegeben, für Griechenland mit 10% und für Äthiopien mit 29%.

Aufgrund des dargestellten Falles hat das BfArM im Februar 2007 die Musterproduktinformationen für codeinhaltige Arzneimittel geändert. Danach ist eine einmalige Gabe von Codein mit dem Stillen zu vereinbaren, bei wiederholter Anwendung ist dagegen das Stillen zu unterbrechen. Außerdem sollte auf klinische Symptome beim Säugling (Trinkschwäche, Somnolenz, Lethargie) geachtet werden.

Die FDA hat im August 2007 ebenfalls auf dieses Risiko aufmerksam gemacht. Die Hinweise der FDA sind dabei weniger strikt als die Vorgaben des BfArM. Die FDA rät, stillenden Müttern Codein nur in möglichst niedriger Dosierung und für möglichst kurze Zeiträume zu verschreiben und auf klinische Symptome einer Morphinvergiftung bei der Mutter und dem gestillten Säugling zu achten. Außerdem wird auf die Möglichkeit eines genetischen Testes verwiesen.

Nach Ansicht des BfArM ist das Nutzen-Risiko-Verhältnis einer Codeinanwendung während der Stillzeit aufgrund der potentiellen Risiken für den Säugling als ungünstig einzustufen. Das BfArM fordert deshalb alle pharmazeutischen Unternehmer, die codeinhaltige Arzneimittel vertreiben, auf, die neuen Hinweise zur Anwendung dieser Arzneimittel in der Stillzeit entsprechend der Mustertextvorgaben des BfArM umzusetzen.