BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Navigation und Service

Botulinumtoxin: Unerwünschte Wirkungen

Wirkstoff: Botulinumtoxin

Zu Berichten über Risiken im Zusammenhang mit der Anwendung von Arzneimitteln, die Botulinumtoxin enthalten, erklärt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM):Der Wirkstoff Botulinumtoxin ist in Deutschland seit 1993 zur Behandlung bestimmter schwerwiegender krampfartiger Bewegungsstörungen zugelassen, die z.B. Folge einer Schädigung des zentralen Nervensystems sind. Außerdem beziehen sich die Zulassungsgebiete auf die Behandlung einer übermäßigen Schweißaussonderung in den Achseln sowie auf die Glättung von Stirnfalten (nur: Dysport®, Vistabel®). Es ist bekannt, dass auch andere Botulinumtoxin-haltige Zubereitungen zu kosmetischen Zwecken, z.B. der Glättung von altersbedingten Hautfalten im Gesicht, eingesetzt werden. Allerdings haben wir keine Informationen über das Ausmaß der Anwendung von Botulinumtoxin außerhalb der zugelassenen Anwendungsgebiete.

Botulinumtoxin ist eine hochwirksame Substanz, deren medizinische Anwendung durch Ärzte mit besonderer Erfahrung vorgenommen werden sollte. Dem BfArM liegen seit der erstmaligen Zulassung von Botulinumtoxin etwa 210 Berichte über Verdachtsfälle unerwünschter Wirkungen jeglicher Art und aller Schweregrade vor. Unter den Berichten über schwerwiegende Wirkungen sind auch fünf Berichte, in denen ein tödlicher Verlauf beschrieben wird. Die Patienten erhielten Botulinumtoxin wegen Bewegungsstörungen aufgrund schwerer Erkrankungen, z.B. ZNS-bedingte Muskelkrämpfe oder Bewegungsstörungen. In keinem dieser Fälle ist ein ursächlicher Zusammenhang mit der Anwendung von Botulinumtoxin sicher erwiesen. Berichte über schwerwiegende oder gar tödlich verlaufene Nebenwirkungen nach Anwendung von Botulinumtoxin zu kosmetischen Zwecken liegen dem BfArM nicht vor.

Warenzeichen: Botox®, Dysport®, Neurobloc®, Vistabel®, Xeomin®