BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Strattera (Wirkstoff: Atomoxetin): Informationen zu Berichten aus der Nebenwirkungsdatenbank des BfArM

In der BfArM-Datenbank sind bis jetzt und aus Deutschland insgesamt 236 Berichte über Verdachtsfälle von Nebenwirkungen jeglicher Art im Zusammenhang mit der Anwendung von Atomoxetin bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre erfasst.

Darunter ist ein Bericht über einen vollzogenen Suizid. Dieser Fallbericht wird hier kurz dargestellt:

  • Ein 16jähriger Patient wurde wegen ADHD von September – Oktober 2005 mit Strattera behandelt. Bei diesem Patienten bestanden weitere psychische Erkrankungen, weswegen er stationär behandelt wurde. Nach Absetzen der Therapie und etwa eine Woche nach Entlassung aus der Krankenhausbehandlung verstarb der Patient durch Suizid (Fall-Nummer 05018404).

Ein weiterer dem BfArM berichteter Fall bezieht sich auf ein 3-jähriges Mädchen aus den USA, das nach unbestätigten Angaben nach Einnahme von Strattera verstarb. Der Fall wurde von einem Arzt berichtet, der seinerseits von Kollegen von diesem Fall gehört hatte. Es liegen keine weiteren Informationen zu diesem Fall vor (Fall-Nummer 07061104).

Erläuterungen zu den Berichten in der BfArM – Datenbank

Bei den Berichten in der BfArM - Datenbank handelt es sich sowohl um Spontanmeldungen als auch um Berichte aus systematisierten Untersuchungen oder aus der Literatur. Die Meldungen sind dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte durch pharmazeutische Unternehmer, durch die Arzneimittelkommissionen der Heilberufe, direkt durch niedergelassene oder in Krankenhäusern tätige Ärzte sowie durch sonstige Meldequellen, z. B. von Patienten, berichtet worden. Es handelt sich um Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen, ein Kausalzusammenhang im Einzelfall ist nicht sicher belegt. Auf der Grundlage von Spontanberichten lassen sich keine Aussagen darüber machen, wie häufig eine bestimmte unerwünschte Wirkung unter der Anwendung eines Arzneimittels vorkommt, da ein Bezug auf die Anzahl der behandelten Patienten nicht vorliegt.