BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Navigation und Service

Bufexamac-haltige Arzneimittel zur topischen Anwendung

Wirkstoff: Bufexamac

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat mit einem Feststellungsbescheid angeordnet, dass für bufexamac-haltige Arzneimittel keine zweijährige Frist für einen Abverkauf gewährt wird. Die Zulassungsinhaber hatten zuvor auf die Zulassungen in Deutschland verzichtet.

zum Stufenplan

Mitteilung vom 27.4.2010