BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Carboplatin: Empfehlung zur Filterung von bestimmten carboplatinhaltigen Arzneimitteln mit 0,2 µm-Filtern

Wirkstoff: Carboplatin

Bei Konzentraten zur Herstellung von Infusionslösungen mit dem Inhaltsstoff Carboplatin kann es innerhalb der Laufzeit zur Bildung von unlöslichen, kristallinen Partikeln kommen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat daraufhin u.a. Untersuchungen zur Filtrierung bei betroffenen Zulassungsinhabern angefordert.

Nach Bewertung der Filtrationsdaten, die vom Zulassungsinhaber Medac vorgelegt wurden, empfiehlt das BfArM bei der Herstellung der gebrauchsfertigen Lösung die Filtration aller potentiell mit Partikeln belasteten carboplatinhaltigen Arzneimittel mit dem Sterifix Injektionsfilter (0,2 µm, B. Braun) oder dem Spritzenvorsatzfilter Infufil Air (0,2 µm, Fresenius Kabi). Da das Arzneimittel in einigen Indikationen als unverzichtbar anzusehen ist, hält das BfArM unter Auflage der Filtrierung eine Aussetzung der durch die Ergebnisse der „Nicht-Arzneibuch-Methoden“ (LED-Leuchten-Methode) bedingten Chargenrückrufe bzw. Nichtvermarktung im Sinne der Versorgungssicherheit für notwendig. Die zuständigen Landesbehörden sind von dieser Empfehlung informiert.

Diese Empfehlung gilt solange, bis die Ursache der Auskristallisationen ermittelt und behoben sind. Das BfArM wird die Fachkreise darüber informieren.

Betroffen von den Auskristallisationen sind Konzentrate zahlreicher pharmazeutischer Unternehmer.

Bei den Arzneimitteln der Zulassungsinhaber Axios Pharma GmbH, EBEWE Pharma GmbH Nfg. KG, Haemato Pharm AG, Hexal AG, Hikma Farmaceutica S.A**., Lapharm GmbH, Medac Gesellschaft für klinische Spezialpräparate mbH*, Medicopharm AG, NeoCorp GmbH, Onkovis GmbH und Sandoz Pharmaceuticals GmbH wurden Partikel gefunden.

Beim Zulassungsinhaber Hospira Deutschland GmbH wurde Partikelbildung festgestellt, jedoch keine Daten zur Eignung der Filtration beim BfArM eingereicht.

Bei den Arzneimitteln der Zulassungsinhaber Accord Healthcare Ltd., Actavis Group PTC ehf, Cancernova GmbH, Cellpharm GmbH, Teva GmbH, Ratiopharm GmbH und Sun Pharmaceuticals Germany GmbH wurde bisher keine Partikelbildung festgestellt.

Die durchgeführten Untersuchungen hatten ergeben, dass es sich bei den Partikeln um substanzspezifische Auskristallisationen des Wirkstoffs handelt. Trotz dieser Ausfällungen liegt der Wirkstoffgehalt weiterhin innerhalb der Produktspezifikationen. Bisher sind dem BfArM keine Nebenwirkungen im Zusammenhang mit den Carboplatinpräzipitaten gemeldet worden, zumindest mittel- und langfristige Risiken können jedoch nicht ausgeschlossen werden.

Carboplatin ist ein Zytostatikum, welches als Teil der Standardtherapie bei epithelialen Ovarialkarzinomen, kleinzelligen Bronchialkarzinomen, Plattenepithelkarzinomen des Kopf-Hals-Bereichs, Zervixkarzinomen, bei Lokalrezidiven oder Fernmetastasierung zugelassen ist. Darüber hinaus wird es auf Grundlage der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) häufig bei nicht-kleinzelligen Bronchialkarzinomen und bei Hodenkarzinomen eingesetzt.

*Der Zulassungsinhaber des carboplatinhaltigen Arzneimittels Carbomedac, die Medac Gesellschaft für klinische Spezialpräparate mbH, hat beim BfArM Unterlagen eingereicht, die nachweisen, dass die bisher vom BfArM empfohlene Filterung vor der Anwendung des Arzneimittels nicht mehr notwendig ist. Grund für die Empfehlung aus dem Jahr 2012 waren Partikel im Arzneimittel, die aus dem auskristallisierten Wirkstoff Carboplatin bestanden.

**Der Zulassungsinhaber des carboplatinhaltigen Arzneimittels Carboplatin Hikma, die Hikma Farmaceutica S.A., hat beim BfArM Unterlagen eingereicht, die nachweisen, dass die bisher vom BfArM empfohlene Filterung vor der Anwendung des Arzneimittels nicht mehr notwendig ist. Grund für die Empfehlung aus dem Jahr 2012 waren Partikel im Arzneimittel, die aus dem auskristallisierten Wirkstoff Carboplatin bestanden.