Carboplatin Hikma: Die Empfehlung des BfArM zur Filterung des Arzneimittels wird aufgehoben
21.01.2022
Wirkstoff: Carboplatin
Der Zulassungsinhaber des carboplatinhaltigen Arzneimittels Carboplatin Hikma, die Hikma Farmaceutica S.A., hat beim BfArM Unterlagen eingereicht, die nachweisen, dass die bisher vom BfArM empfohlene Filterung vor der Anwendung des Arzneimittels nicht mehr notwendig ist. Grund für die Empfehlung aus dem Jahr 2012 waren Partikel im Arzneimittel, die aus dem auskristallisierten Wirkstoff Carboplatin bestanden.