BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Aprotininhaltige Arzneimittel für die intravenöse Anwendung: Umsetzung des Durchführungsbeschlusses der Kommission

Wirkstoff: Aprotinin

Die Europäische Kommission hat basierend auf dem wissenschaftlichen Gutachten des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) sowie der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses am 18.09.2013 entschieden, die Fach- und Gebrauchsinformation von aprotininhaltigen Arzneimitteln zu ändern und das Ruhen der Zulassung unter Auflagen (Risikomanagementplan, Anwendungsregister) wieder aufzuheben. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat mit Bescheid vom 11.11.2013 diese Änderungen angeordnet.














Risikoinformation zu Aprotinin