BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Clobutinolhaltige Arzneimittel: BfArM ordnet Ruhen der Zulassung an

Wirkstoff: Clobutinol

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat am 31. August 2007 das Ruhen der Zulassung für alle clobutinolhaltigen Arzneimittel angeordnet. Clobutinolhaltige Arzneimittel dürfen danach ab sofort nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Patienten werden aufgefordert, clobutinolhaltige Arzneimittel nicht länger einzunehmen.