BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Heparin, fraktioniert und unfraktioniert, zur Injektion: Das BfArM ändert seinen Bescheid zur Prüfung auf übersulfatiertes Chondroitinsulfat (OSCS) für Parallelimporte

Wirkstoff: Heparin

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat am 4. Juni 2013 in einem Änderungsbescheid erklärt, dass parallelimportierte heparinhaltige Arzneimittel ohne zusätzliche Prüfung auf übersulfatiertes Chondroitinsulfat in den Verkehr gebracht werden dürfen. Die zusätzlich Prüfung ist für parallelimportierte Arzneimittel nicht mehr nötig, da die auf dem EU-Markt befindlichen heparinhaltigen Arzneimittel seit der Änderung des Europäischen Arzneibuches flächendeckend auf übersulfatiertes Chondroitinsulfat überprüft werden.

unfraktioniertes Heparin -Bescheid-080425

Pressemitteilung vom 24.04.2008

Informationen zum Rückruf vom 14.03.2008

Informationen zum Rückruf vom 07.03.2008