Heparin, fraktioniert und unfraktioniert, zur Injektion: Das BfArM ändert seinen Bescheid zur Prüfung auf übersulfatiertes Chondroitinsulfat (OSCS) für Parallelimporte
04.06.2013
Wirkstoff: Heparin
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat am 4. Juni 2013 in einem Änderungsbescheid erklärt, dass parallelimportierte heparinhaltige Arzneimittel ohne zusätzliche Prüfung auf übersulfatiertes Chondroitinsulfat in den Verkehr gebracht werden dürfen. Die zusätzlich Prüfung ist für parallelimportierte Arzneimittel nicht mehr nötig, da die auf dem EU-Markt befindlichen heparinhaltigen Arzneimittel seit der Änderung des Europäischen Arzneibuches flächendeckend auf übersulfatiertes Chondroitinsulfat überprüft werden.
unfraktioniertes Heparin -Bescheid-080425
Pressemitteilung vom 24.04.2008
Informationen zum Rückruf vom 14.03.2008