BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Nomegestrol- und chlormadinonhaltige Arzneimittel: Risiko für Meningeome

Wirkstoff: Nomegestrol, Chlormadinon

24.11.2022 - Bescheid im Stufenplanverfahren

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) setzt mit Bescheid vom 22. November 2022 den Durchführungsbeschluss der EU-Kommission vom 28.10.2022, C(2022) 7954 (final), national um. Mit Änderung der Zulassungen wird das europäische Risikobewertungsverfahren nach Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG zu chlormadinon- und nomegestrolhaltigen Arzneimitteln abgeschlossen.

11.11.2022 - Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission

Mit Veröffentlichung der Entscheidung der Europäischen Kommission wurde das Risikobewertungsverfahren gemäß Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG zu nomegestrol- und chlormadinonhaltigen Arzneimitteln abgeschlossen. Laut diesem Beschluss sind die Fach- und Gebrauchsinformationen der oben genannten Arzneimittel nach Maßgabe von Anhang II an den in Anhang I des Durchführungsbeschlusses dargelegten wissenschaftlichen Erkenntnisstand anzupassen.

02.09.2022 - Gutachten des CHMP

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittel-Agentur hat der Empfehlung des Ausschusses für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) zugestimmt, wonach der Nutzen von Arzneimitteln, die Nomegestrol oder Chlormadinon enthalten, die Risiken überwiegt, sofern neue Maßnahmen zur Minimierung des Meningeomrisikos ergriffen werden.

Ein Meningeom ist ein Tumor der Hirnhaut. Die Hirnhaut umschließt das Gehirn und das Rückenmark. Ein Meningeom ist in der Regel gutartig und wird nicht als Krebs angesehen, kann aber aufgrund seiner Lage im und um das Gehirn und das Rückenmark in seltenen Fällen ernsthafte Probleme verursachen.

Der CHMP hat empfohlen, dass Arzneimittel, die hochdosiertes Nomegestrol (3,75-5 mg) oder hochdosiertes Chlormadinon (5-10 mg) enthalten, in der niedrigsten wirksamen Dosis und für die kürzest mögliche Dauer angewendet werden sollen, und zwar nur dann, wenn andere Maßnahmen nicht geeignet sind. Darüber hinaus dürfen niedrig- und hochdosierte nomegestrol- oder chlormadinonhaltige Arzneimittel nicht von Patientinnen angewendet werden, die ein Meningeom haben oder hatten.

Der CHMP hat nicht nur die Verwendung der hochdosierten Arzneimittel eingeschränkt, sondern auch empfohlen, die behandelten Patientinnen auf Symptome eines Meningeoms zu überwachen. Zu diesen gehören Sehstörungen, Hörverlust oder Klingeln im Ohr, Geruchsverlust, Kopfschmerzen, Gedächtnisverlust, Krampfanfälle und Schwäche in Armen oder Beinen. Wenn bei einer Patientin ein Meningeom diagnostiziert wird, muss die Behandlung mit diesen Arzneimitteln dauerhaft abgesetzt werden.

Die Produktinformationen für die hochdosierten Arzneimittel werden auch aktualisiert, um Meningeome als seltene Nebenwirkung aufzunehmen.

Die Empfehlungen stützen sich auf eine Überprüfung der verfügbaren Daten durch den PRAC, einschließlich der Sicherheitsdaten nach dem Inverkehrbringen und der Ergebnisse von zwei neueren epidemiologischen Studien. Diese Daten zeigten, dass das Risiko für Meningeome mit zunehmender Dosis und Dauer der Behandlung steigt.

Der CHMP schloss sich der Bewertung dieses Risikos durch den PRAC an.

Das Gutachten des CHMP wurde an die Europäische Kommission weitergeleitet, die eine rechtsverbindliche, EU-weit gültige Entscheidung treffen wird.

Informationen für Patientinnen

  • Im Zusammenhang mit der Anwendung von nomegestrol- oder chlormadinonhaltigen Arzneimitteln wurde über Meningeome berichtet.
  • Dieses grundsätzlich sehr geringe Risiko ist erhöht, wenn die Arzneimittel in hohen Dosen (3,75-5 mg für Nomegestrol und 5-10 mg für Chlormadinon) und über längere Zeiträume angewendet werden.
  • Die EMA empfiehlt daher, diese Arzneimittel nur in der niedrigsten wirksamen Dosis und für die kürzest mögliche Dauer anzuwenden. Höhere Dosen (3,75 - 5 mg Nomegestrol und 5 - 10 mg Chlormadinon) sollen nur in Betracht gezogen werden, wenn andere Maßnahmen nicht möglich sind.
  • Sie sollten keine nomegestrol- oder chlormadinonhaltigen Arzneimittel anwenden oder verschrieben bekommen, wenn Sie ein Meningeom haben oder in der Vergangenheit hatten.
  • Wenden Sie sich sofort an Ihren Arzt, wenn Sie eine Veränderung der Sehkraft (Doppelbilder oder verschwommenes Sehen), Hörverlust oder Klingeln im Ohr, Geruchsverlust, Kopfschmerzen, die sich mit der Zeit verschlimmern, Gedächtnisverlust, Krampfanfälle und Schwäche in Armen oder Beinen bemerken.
  • Wenn bei Ihnen während der Einnahme eines nomegestrol- oder chlormadinonhaltigen Arzneimittels ein Meningeom diagnostiziert wird, wird Ihr Arzt die Behandlung mit dem Arzneimittel beenden.
  • Das Risiko für ein Meningeom kann abnehmen, wenn Sie die Behandlung mit einem nomegestrol- oder chlormadinonhaltigen Arzneimittel beenden.

Informationen für Angehörige der Heilberufe

  • Bei der Anwendung von nomegestrol- oder chlormadinonhaltigen Arzneimitteln, insbesondere bei hohen Dosen und über einen längeren Zeitraum, wurde über Meningeome (einfache und multiple) berichtet. Das Risiko steigt mit zunehmender kumulativer Dosis.
  • Die Anwendung dieser Arzneimittel in hohen Dosen sollte auf Situationen beschränkt werden, in denen andere Maßnahmen als ungeeignet erachtet werden, und sie sollten in der niedrigsten wirksamen Dosis und für die kürzeste Dauer angewendet werden.
  • Nomegestrol- oder chlormadinonhaltige Arzneimittel sind bei Patientinnen mit Meningeom oder einem Meningeom in der Vorgeschichte kontraindiziert.
  • Die Patientinnen sollten in Übereinstimmung mit der klinischen Praxis auf Anzeichen und Symptome von Meningeomen überwacht werden. Wenn bei einer Patientin ein Meningeom diagnostiziert wird, sollte die Behandlung mit diesen Arzneimitteln dauerhaft abgesetzt werden.
  • Die verfügbaren Daten deuten darauf hin, dass das Risiko für ein Meningeom nach Absetzen des nomegestrol- oder chlormadinonhaltigen Arzneimittels abnimmt.

Den Angehörigen der Heilberufe, die das Arzneimittel verschreiben, abgeben oder verabreichen, wird zeitnah eine diesbezügliche Risikokommunikation in Form eines Rote-Hand-Briefes zugesandt werden. Diese wird auch auf der EMA-Webseite veröffentlicht.

Mehr über die Arzneimittel

Nomegestrol- oder chlormadinonhaltige Arzneimittel sind als Tabletten zum Einnehmen erhältlich. Sie sind allein oder in Kombination mit Estrogenen zur Behandlung von gynäkologischen Erkrankungen wie Amenorrhoe (Ausbleiben der Regelblutung) und anderen Menstruationsstörungen, Gebärmutterblutungen, Endometriose (eine Erkrankung, bei der der Gebärmutterschleimhaut ähnliches Gewebe an anderen Stellen des Körpers wächst), Brustspannen und als Hormonersatztherapie oder Verhütungsmittel (Geburtenkontrolle) erhältlich.

Die Arzneimittel werden unter verschiedenen Handelsnamen wie Belara®und Zoely® sowie als Generika vermarktet. Mit Ausnahme von Zoely® (Nomegestrolacetat/Estradiol), das zentral zugelassen ist, wurden alle im Rahmen dieses Verfahrens überprüften Arzneimittel in nationalen Verfahren zugelassen. Für einige von ihnen sind bereits Warnhinweise zum Meningeomrisiko in der Produktinformation enthalten, auch wenn der Wortlaut in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich sein kann. Die CHMP-Empfehlung wird zu einer EU-weiten Angleichung der Produktinformationen für diese Arzneimittel führen.

Mehr über das Verfahren

Die Überprüfung nomegestrol- oder chlormadinonhaltiger Arzneimittel wurde auf Antrag Frankreichs gemäß Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG eingeleitet.

Die Überprüfung wurde zunächst vom PRAC, dem für die Bewertung von Sicherheitsfragen bei Humanarzneimitteln zuständigen Ausschuss, durchgeführt, der eine Reihe von Empfehlungen abgab.

Die PRAC-Empfehlung wurde an den CHMP weitergeleitet, der für Fragen im Zusammenhang mit Humanarzneimitteln zuständig ist, und dieser nahm das Gutachten der Agentur an. Das Gutachten des CHMP wird nun an die Europäische Kommission weitergeleitet, die zu gegebener Zeit eine endgültige, rechtlich bindende Entscheidung treffen wird, die in allen EU-Mitgliedstaaten gilt.

08.07.2022 – Empfehlung des PRAC

Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) hat neue Maßnahmen zur Minimierung des Risikos eines Meningeoms bei Arzneimitteln, die Nomegestrol oder Chlormadinon enthalten und bei gynäkologischen Erkrankungen und Menstruationsstörungen, in der Hormonersatztherapie und in niedrigeren Dosen als hormonelle Verhütungsmittel (Geburtenkontrolle) eingesetzt werden, empfohlen. Bei einem Meningeom handelt es sich um einen Tumor der Hirnhaut, die das Gehirn und das Rückenmark umschließt. In der Regel handelt es sich um einen gutartigen Tumor, der nicht als Krebs angesehen wird. Aufgrund seiner Lage im und um das Gehirn und Rückenmark kann das Meningeom aber in seltenen Fällen ernste Probleme verursachen.

Der PRAC empfahl, dass Arzneimittel, die hochdosiertes Chlormadinon (5-10 mg) oder hochdosiertes Nomegestrol (3,75-5 mg) enthalten, in der niedrigsten wirksamen Dosis und für die kürzestmögliche Dauer angewendet werden sollten, und zwar nur dann, wenn andere Maßnahmen nicht geeignet sind. Außerdem dürfen niedrig- und hochdosierte nomegestrol- oder chlormadinonhaltige Arzneimittel nicht von Patientinnen angewendet werden, die ein Meningeom haben oder hatten.

Der PRAC hat nicht nur die Verwendung der hochdosierten Arzneimittel eingeschränkt, sondern auch empfohlen, die Patientinnen auf Symptome eines Meningeoms zu überwachen, zu denen Sehstörungen, Hörverlust oder Klingeln in den Ohren, Geruchsverlust, Kopfschmerzen, Gedächtnisverlust,Krampfanfälle und Schwäche in Armen oder Beinen gehören können. Wenn bei einer Patientin ein Meningeom diagnostiziert wird, muss die Behandlung mit diesen Arzneimitteln dauerhaft eingestellt werden.

Die Produktinformationen für die hochdosierten Arzneimittel werden ebenfalls aktualisiert, um Meningeome als seltene Nebenwirkung aufzunehmen.

Die Empfehlungen stützen sich auf eine Überprüfung der verfügbaren Daten, einschließlich der Sicherheitsdaten nach dem Inverkehrbringen und der Ergebnisse von zwei neueren epidemiologischen Studien. Diese Daten zeigten, dass das Risiko für Meningeome mit zunehmender Dosis und Dauer der Behandlung steigt.

01.10.2021 – Start des Verfahrens

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat eine Überprüfung des Meningeomrisikos von nomegestrol- und chlormadinonhaltigen Arzneimitteln gestartet.

Diese Arzneimittel können allein oder in Kombination mit anderen Wirkstoffen zur Behandlung von gynäkologischen Erkrankungen wie Amenorrhoe (Ausbleiben der Regelblutung) und anderen Menstruationsstörungen, Gebärmutterblutungen, Endometriose (eine Erkrankung, bei der der Gebärmutterschleimhaut ähnliches Gewebe an anderen Stellen des Körpers wächst), Brustspannen, als Hormonersatztherapie oder als Verhütungsmittel (zur Geburtenkontrolle) verwendet werden.

Die französische Arzneimittelbehörde (ANSM) forderte die Überprüfung aufgrund neuer Daten aus zwei epidemiologischen Studien, die in Frankreich zur Untersuchung des Meningeomrisikos bei Frauen, die diese Arzneimittel einnehmen, durchgeführt wurden. Bei einem Meningeom handelt es sich um einen Tumor der Hirnhaut, die das Gehirn und das Rückenmark umschließt. In der Regel handelt es sich um einen gutartigen Tumor, der nicht als Krebs angesehen wird. Aufgrund seiner Lage im und um das Gehirn und Rückenmark kann das Meningeom aber in seltenen Fällen ernste Probleme verursachen.

Fälle von Meningeomen wurden bei Frauen, die nomegestrol- oder chlormadinonhaltige Arzneimittel einnehmen, gemeldet. Warnhinweise sind bereits in der Fach- und Gebrauchsinformation einiger Arzneimittel enthalten. Allerdings können diese in den EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich sein.

Daten aus zwei Studien deuten darauf hin, dass das Risiko für Meningeome mit der Dosis und Dauer der Behandlung zunimmt und bei Frauen, die nomegestrol- oder chlormadinonhaltige Arzneimittel über einige Jahre einnehmen, größer sein kann. Die Studien haben auch gezeigt, dass das Risiko für die Entwicklung dieser Tumore bei Frauen ein Jahr oder länger nach Absetzen nomegestrol- oder chlormadinonhaltiger Arzneimittel geringer war und mit dem Risiko bei Personen, die diese Arzneimittel nie eingenommen haben, vergleichbar war.

Angesichts dieser neuen Daten wird der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der EMA nun die verfügbaren Erkenntnisse prüfen und Empfehlungen abgeben, ob die Zulassungen nomegestrol- und chlormadinonhaltiger Arzneimittel in der ganzen EU angepasst werden sollten.

Mehr über die Arzneimittel

Nomegestrol- oder chlormadinonacetathaltige Arzneimittel sind als Tabletten zum Einnehmen erhältlich. Sie sind allein oder in Kombination mit Estrogenen zur Behandlung von gynäkologischen Erkrankungen wie Amenorrhoe (Ausbleiben der Regelblutung) und anderen Menstruationsstörungen, Gebärmutterblutungen, Endometriose (eine Erkrankung, bei der der Gebärmutterschleimhaut ähnliches Gewebe an anderen Stellen des Körpers wächst), Brustspannen sowie als Hormonersatztherapie oder Verhütungsmittel (Geburtenkontrolle) erhältlich.

Die Arzneimittel werden in Deutschland unter verschiedenen Handelsnamen in Verkehr gebracht, darunter Belara®, Zoely® und als Generika. Mit Ausnahme von Zoely® (Nomegestrolacetat/Estradiol), das zentral zugelassen ist, wurden alle anderen im Rahmen dieses Verfahrens geprüften Arzneimittel im Rahmen nationaler Verfahren zugelassen. Für einige von ihnen sind in den Verschreibungsinformationen bereits Warnhinweise zum Meningeomrisiko enthalten, auch wenn der Wortlaut in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich sein kann. Die Empfehlung des PRAC wird zu einer EU-weiten Harmonisierung der Produktinformationen für diese Arzneimittel führen.

Mehr über das Verfahren

Die Überprüfung nomegestrol- und chlormadinonhaltiger Arzneimittel gemäß Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG wurde auf Antrag Frankreichs gestartet.

Die Überprüfung wurde vom PRAC durchgeführt, der für die Bewertung von Sicherheitsfragen bei Humanarzneimitteln zuständig ist und eine Reihe von Empfehlungen abgegeben hat.

Die PRAC-Empfehlungen werden nun an den Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) weitergeleitet, der für die wissenschaftliche Bewertung von Humanarzneimitteln zuständig ist und eine Stellungnahme abgeben wird. Weitere Einzelheiten werden zum Zeitpunkt der CHMP-Stellungnahme veröffentlicht. Die letzte Phase des Überprüfungsverfahrens ist die rechtsverbindliche Entscheidung durch die Europäische Kommission, die in allen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss.

Weitere Informationen

Details zu dem Verfahren können unter folgendem Link bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) abgerufen werden: