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Ocaliva: Überprüfung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses

Wirkstoff: Obeticholsäure

01.07.2024 - Gutachten des CHMP

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) hat seine Prüfung des Arzneimittels Ocaliva (Obeticholsäure) abgeschlossen und empfohlen, die Genehmigung für das Inverkehrbringen des Arzneimittels zu widerrufen, da der Nutzen des Arzneimittels nicht seine Risiken überwiegt. Ocaliva wird zur Behandlung von Erwachsenen mit primär biliärer Cholangitis (PBC) eingesetzt, einer Autoimmunerkrankung, die eine allmähliche Zerstörung der Gallengänge in der Leber verursacht, was zu Leberversagen führen und das Risiko von Leberkrebs erhöhen kann.

Zum Zeitpunkt der bedingten Marktzulassung im Jahr 2016 war nachgewiesen, dass Ocaliva die Blutspiegel von alkalischer Phosphatase (ALP) und Bilirubin (Marker für Leberschäden) bei Patienten mit PBC senkt, was als Indikator für eine Verbesserung des Leberzustands angesehen wurde. Der klinische Nutzen von Ocaliva musste jedoch in weiteren Studien nachgewiesen werden, die von der EMA als Teil der Bedingungen für die Zulassung des Arzneimittels gefordert wurden. Bei der Studie 747-302 handelte es sich um eine randomisierte klinische Studie, die den klinischen Nutzen und die Sicherheit von Ocaliva bei Patienten bestätigen sollte, bei denen Ursodeoxycholsäure (UDCA, ein anderes Arzneimittel zur Behandlung von PBC) nicht ausreichend wirksam ist oder die UDCA nicht einnehmen können.

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) hat nun die Ergebnisse dieser Studie sowie andere verfügbare Daten geprüft, darunter Daten aus der täglichen klinischen Praxis und aus unterstützenden Studien, die von dem Unternehmen, das Ocaliva vermarktet, vorgelegt wurden, sowie Informationen, die von Fachgesellschaften der Gesundheitsberufe und Patientenverbänden eingereicht wurden. Darüber hinaus berücksichtigte der CHMP die Rückmeldung einer Gruppe von Experten für Lebererkrankungen, die ihre Ansichten zu spezifischen Fragen des CHMP darlegten, sowie die Ansichten von Menschen, die mit PBC leben.

Nach Prüfung der verfügbaren Daten kam der Ausschuss zu dem Schluss, dass der klinische Nutzen von Ocaliva nicht bestätigt wurde. Insbesondere konnte in der Studie 747-302 nicht nachgewiesen werden, dass Ocaliva in Bezug auf die Zahl der Patienten, deren Krankheit sich verschlimmerte oder die starben, wirksamer war als Placebo (eine Scheinbehandlung), und zwar sowohl in der Gesamtpopulation als auch in einer Gruppe von Patienten mit PBC im Frühstadium.

Der Ausschuss war auch der Ansicht, dass die Daten aus unterstützenden Studien und Daten aus der täglichen klinischen Praxis nicht ausreichten, um den Nutzen von Ocaliva zu bestätigen, und die negativen Ergebnisse der Studie 747-302 nicht ausgleichen konnten. Der CHMP gelangte daher zu dem Schluss, dass der Nutzen von Ocaliva seine Risiken nicht überwiegt, und empfahl, die Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Europäischen Union (EU) zu widerrufen.

Die EMA wird die CHMP-Stellungnahme nun an die Europäische Kommission weiterleiten, die zu gegebener Zeit einen endgültigen rechtsverbindlichen Beschluss fassen wird, der in allen EU-Mitgliedstaaten gilt.

Informationen für Patienten

  • Eine kürzlich durchgeführte Studie konnte die Wirksamkeit des Arzneimittels Ocaliva (Obeticholsäure) bei der Behandlung der primär biliären Cholangitis (PBC, eine Autoimmunerkrankung, die eine allmähliche Zerstörung der kleinen Gallengänge in der Leber verursacht) nicht bestätigen.
  • In der Studie 747-302 konnte nicht nachgewiesen werden, dass Ocaliva in Bezug auf die Zahl der Patienten, deren Krankheit sich verschlimmerte oder die starben, wirksamer war als Placebo (eine Scheinbehandlung), und zwar sowohl in der Gesamtpopulation als auch in einer Gruppe von Patienten mit PBC im Frühstadium.
  • Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA hat daher empfohlen, Ocaliva in der Europäischen Union vom Markt zu nehmen, da der Nutzen des Arzneimittels die Risiken nicht mehr überwiegt.
  • Sobald diese Empfehlung von der Europäischen Kommission bestätigt wird, wird Ocaliva in der EU nicht mehr zugelassen sein. Das Unternehmen kann das Arzneimittel jedoch weiterhin im Rahmen von "compassionate use"- oder "named-patient"-Programmen an Patienten abgeben, die bereits mit Ocaliva behandelt werden.
  • Wenn Sie Ocaliva einnehmen, sollten Sie mit Ihrem Arzt über diese Entscheidung sprechen und darüber, was sie für Sie und Ihre Behandlung bedeutet.

Informationen für medizinisches Fachpersonal

  • Eine Überprüfung der verfügbaren Daten hat ergeben, dass der klinische Nutzen von Ocaliva (Obeticholsäure) zur Behandlung der primär biliären Cholangitis (PBC) nicht bestätigt wurde.
  • Insbesondere konnte die Studie 747-302 keine Unterschiede zwischen Ocaliva und Placebo in Bezug auf den primären zusammengesetzten Endpunkt Tod, Lebertransplantation oder hepatische Dekompensation in der Gesamtpopulation der PBC-Patienten zeigen, die entweder nicht auf Ursodeoxycholsäure ansprechen oder diese nicht vertragen (HR 1,01 [95%CI: 0,68, 1,51], p-Wert: 0,954).
  • Die EMA hat daher empfohlen, die Genehmigung für das Inverkehrbringen von Ocaliva in der Europäischen Union zu widerrufen, da der Nutzen von Ocaliva die Risiken nicht überwiegt.
  • Sobald diese Empfehlung von der Europäischen Kommission bestätigt wird, wird Ocaliva in der EU nicht mehr zugelassen sein. Das Unternehmen kann das Arzneimittel jedoch weiterhin im Rahmen von "compassionate use"- oder "named-patient"-Programmen an bestehende Patienten abgeben.
  • Angehörige der Gesundheitsberufe sollten keine neuen Patienten außerhalb einer klinischen Studie mit Ocaliva beginnen. Für Patienten, die derzeit mit Ocaliva behandelt werden, sollten die verfügbaren Behandlungsoptionen in Betracht gezogen werden.

Zu gegebener Zeit wird den Angehörigen der Gesundheitsberufe, die das Arzneimittel verschreiben, abgeben oder verabreichen, eine direkte Mitteilung an das medizinische Fachpersonal (DHPC) zugesandt. Die DHPC wird auch auf einer speziellen Seite auf der EMA-Website veröffentlicht werden.

Mehr über das Arzneimittel

Ocaliva (Obeticholsäure) wird zur Behandlung von Erwachsenen mit primär biliärer Cholangitis (PBC) eingesetzt, einer Autoimmunerkrankung, bei der es zu einer allmählichen Zerstörung der Gallengänge in der Leber kommt. Als Folge der Schädigung der Gallengänge staut sich die Galle in der Leber und schädigt das Lebergewebe. Dies kann zu Narbenbildung und Leberversagen führen und das Risiko von Leberkrebs erhöhen. Ocaliva wird zusammen mit einem anderen Arzneimittel, Ursodeoxycholsäure (UDCA), bei Patienten eingesetzt, die nicht ausreichend auf UDCA allein ansprechen, und allein bei Patienten, die UDCA nicht vertragen.

PBC ist selten, und Ocaliva wurde am 27. Juli 2010 als Arzneimittel für seltene Krankheiten eingestuft.

Ocaliva wurde im Dezember 2016 eine bedingte Zulassung erteilt. Eine bedingte Zulassung wird auf der Grundlage weniger umfassender Daten erteilt, als normalerweise erforderlich sind. Sie wird für Arzneimittel erteilt, für die ein ungedeckter medizinischer Bedarf für die Behandlung schwerer Krankheiten besteht und bei denen die Vorteile einer früheren Verfügbarkeit die Risiken überwiegen, die mit der Verwendung der Arzneimittel verbunden sind, während auf weitere Erkenntnisse gewartet wird.

Zum Zeitpunkt der Zulassung zeigte die Hauptstudie, dass Ocaliva die Blutspiegel von ALP und Bilirubin (Marker für Leberschäden) bei Patienten mit PBC senkte, einschließlich denjenigen, die nicht mit UDCA behandelt werden konnten. Die Senkung von alkalischer Phosphatase und Bilirubin wurde als Indikator für eine künftige Verbesserung des Leberzustands angesehen. Der Nutzen von Ocaliva musste jedoch in weiteren Studien bestätigt werden.

Daher wurde die Genehmigung für das Inverkehrbringen des Arzneimittels unter der Bedingung erteilt, dass das Unternehmen weitere Daten über den Nutzen und die Sicherheit des Arzneimittels aus zwei zusätzlichen Studien (Studie 747-302 und Studie 747-401) vorlegt.

Weitere Informationen über das Arzneimittel sind auf der Website der EMA zu finden.

Mehr über das Verfahren

Die Überprüfung von Ocaliva wurde auf Ersuchen der Europäischen Kommission gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 eingeleitet.

Die Prüfung wurde vom Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) durchgeführt, der für Fragen im Zusammenhang mit Humanarzneimitteln zuständig ist und das Gutachten der Agentur angenommen hat. Das Gutachten des CHMP wird nun an die Europäische Kommission weitergeleitet, die eine endgültige rechtsverbindliche Entscheidung treffen wird, die in allen EU-Mitgliedstaaten gilt.

13.10.2023 - Start des Verfahrens

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der europäischen Arzneimittelagentur (EMA) hat eine Überprüfung des Arzneimittels Ocaliva (Obeticholsäure) eingeleitet, das zur Behandlung von Erwachsenen mit primär biliärer Cholangitis (PBC) eingesetzt wird. PBC ist eine Autoimmunerkrankung, die zu einer allmählichen Zerstörung der kleinen Gallengänge in der Leber führt, was zu Leberversagen führen und das Risiko für Leberkrebs erhöhen kann.

Anlass für die Überprüfung waren die Endergebnisse von zwei Studien bei Patienten mit PBC, die 2016 von der EMA als Teil der Auflagen für die ursprüngliche Marktzulassung von Ocaliva angefordert wurden. Die Studie 747-302 sollte den Nutzen und die Sicherheit von Ocaliva bestätigen, während die Studie 747-401 die Sicherheit von Ocaliva bei Patienten mit fortgeschrittener Lebererkrankung untersuchte.

Insbesondere konnte in der Studie 747-302 nicht bewiesen werden, dass Ocaliva in Bezug auf die Zahl der Patienten, deren Krankheit sich verschlimmerte oder die starben, wirksamer war als Placebo (eine Scheinbehandlung). Darüber hinaus traten bei den mit Ocaliva behandelten Patienten häufiger Nebenwirkungen auf, darunter auch schwere Nebenwirkungen.

Die EMA wird diese Ergebnisse nun zusammen mit allen anderen verfügbaren Daten prüfen und ihre Auswirkungen auf das Gesamt-Nutzen-Risiko-Verhältnis von Ocaliva bewerten und empfehlen, ob die Genehmigung für das Inverkehrbringen des Arzneimittels in der EU geändert werden sollte.

Mehr über das Arzneimittel:

Ocaliva (Obeticholsäure) wird zur Behandlung von Erwachsenen mit primär biliärer Cholangitis eingesetzt, einer Autoimmunerkrankung, bei der es zu einer allmählichen Zerstörung der kleinen Gallengänge in der Leber kommt. Als Folge der Schädigung der Gallengänge, staut sich die Galle in der Leber und schädigt das Lebergewebe. Dies kann zu Narbenbildung und Leberversagen führen und das Risiko von Leberkrebs erhöhen. Ocaliva wird zusammen mit einem anderen Arzneimittel, Ursodeoxycholsäure (UDCA), bei Patienten eingesetzt, die unzureichend auf UDCA allein ansprechen, oder als Monotherapie bei Patienten, die UDCA nicht tolerieren können.

Die primäre biliäre Cholangitis ist selten, und Ocaliva wurde am 27. Juli 2010 als Arzneimittel für seltene Erkrankungen (sogenanntes “Orphan Drug”) eingestuft.

Ocaliva erhielt im Dezember 2016 eine bedingte Zulassung.Die bedingte Zulassung wird auf der Grundlage weniger umfassender Daten erteilt, als sie normalerweise erforderlich sind. Sie wird für Arzneimittel erteilt, für die ein ungedeckter medizinischer Bedarf zur Behandlung schwerer Krankheiten besteht und bei denen die Vorteile einer früheren Verfügbarkeit die Risiken überwiegen, die mit der Verwendung des Arzneimittels verbunden sind, während man auf weitere Nachweise wartet.

Zum Zeitpunkt der Zulassung zeigte die Hauptstudie, dass Ocaliva die Blutspiegel der Substanzen Bilirubin und alkalischer Phosphatase (ein Marker für Leberschäden) bei Patienten mit primär biliärer Cholangitis senkte, einschließlich derjenigen, die nicht mit UDCA behandelt werden konnten. Die Senkung der Bilirubin- und ALP-Werte wurde als Indikator für eine künftige Verbesserung des Leberzustands angesehen. Der Nutzen von Ocaliva muss jedoch in weiteren Studien bestätigt werden.

Die Zulassung des Arzneimittels wurde daher unter der Bedingung erteilt, dass das pharmazeutische Unternehmen weitere Daten zu Nutzen und Sicherheit aus zwei zusätzlichen Studien (Studie 747-302 und Studie 747-401) vorlegt.

Mehr über das Verfahren:

Die Überprüfung von Ocaliva wurde auf Antrag der Europäischen Kommission gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 eingeleitet.

Die Überprüfung wird vom Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) durchgeführt, der für Fragen im Zusammenhang mit Humanarzneimitteln zuständig ist und der eine Stellungnahme abgeben wird. Die Stellungnahme des CHMP wird dann an die Europäische Kommission weitergeleitet, die eine endgültige rechtsverbindliche Entscheidung erlassen wird, die in allen EU-Mitgliedstaaten gilt.

Weitere Informationen

Details zu dem Verfahren können unter folgendem Link bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) abgerufen werden:

Ocaliva