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Rubraca® (Rucaparib-Camsylat): Überprüfung des Krebsarzneimittels aufgrund vorläufiger Studienergebnisse

Wirkstoff: Rucaparib-Camsylat

30.09.2022 - Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission

Mit Veröffentlichung der Entscheidung der Europäischen Kommission am 21. September 2022 wurde das Risikobewertungsverfahren gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 zu „Rubraca - Rucaparib“ abgeschlossen. Die mit dem Beschluss C(2018)3344(final) vom 24. Mai 2018 erteilte Genehmigung für das Inverkehrbringen des Humanarzneimittels “Rubraca - Rucaparib” wird auf der Grundlage der wissenschaftlichen Schlussfolgerungen dieses Beschlusses geändert. Die Anwendungsgebiete wurden eingeschränkt, das folgende Anwendungsgebiet wurde zurückgenommen: Monotherapie bei erwachsenen Patientinnen mit platinsensitivem, rezidiviertem oder progressivem high-grade epithelialem Ovarial-, Eileiter- oder primärem Peritonealkarzinom mit BRCA-Mutationen (Keimbahn und/oder somatisch), die mit zwei oder mehr vorherigen platinbasierten Chemotherapielinien behandelt wurden und keine weitere platinhaltige Chemotherapie tolerieren.

25.07.2022 - Gutachten des CHMP

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA), hat empfohlen, Rubraca® (Rucaparib-Camsylat) nicht mehr als Drittlinienbehandlung für Eierstock-, Eileiter- oder Bauchfellkrebs mit einer BRCA-Mutation bei Patientinnen zu verwenden, deren Krebs nach mindestens zwei platinhaltigen Chemotherapien wieder aufgetreten ist und die keine weitere platinbasierte Therapie erhalten können.

Die Empfehlung folgt der Überprüfung der endgültigen Daten aus der ARIEL4-Studie, in der Rubraca® mit einer Chemotherapie bei Patientinnen verglichen wurde, deren Krebs nach mindestens zwei früheren Behandlungen zurückgekehrt war und die noch für eine weitere Chemotherapie in Frage kamen. Die abschließende Analyse des Gesamtüberlebens zeigte, dass Rubraca® bei der Verlängerung des Patientenlebens nicht so wirksam war wie eine Chemotherapie: Die Patientinnen, die mit Rubraca® behandelt wurden, lebten durchschnittlich 19,4 Monate, verglichen mit 25,4 Monaten bei Patientinnen, die eine Chemotherapie erhielten.

Infolgedessen sollten Ärzte bei neuen Patientinnen Rubraca® nicht als Drittlinienbehandlung starten. Ärzte sollten Patientinnen, die bereits Rubraca® für diese Indikation erhalten, über die neuesten Daten und Empfehlungen informieren und andere Behandlungsmöglichkeiten in Betracht ziehen.

Diese Empfehlung hat keinen Einfluss auf die Verwendung von Rubraca® als Erhaltungsbehandlung nach Chemotherapie.

Informationen für Patientinnen

  • Das Arzneimittel Rubraca® sollte nicht mehr zur Behandlung von Eierstock-, Eileiter- oder Bauchfellkrebs mit einer BRCA-Mutation (genetischer Defekt) bei Patientinnen angewendet werden, deren Krebs nach mindestens zwei platinhaltigen Chemotherapien wieder aufgetreten ist und die keine weitere platinhaltige Therapie erhalten können (sogenannte „Drittlinienbehandlung“).
  • Der Grund dafür ist eine Studie, die den Nutzen von Rubraca® bestätigen sollte, dies aber nicht tat und zeigte, dass die Behandlung mit einem höheren Sterberisiko verbunden sein kann.
  • Rubraca® sollte nicht als Drittlinienbehandlung begonnen werden. Wenn Sie Rubraca® als Drittlinienbehandlung einnehmen, wird Ihr Arzt andere Behandlungsmöglichkeiten in Betracht ziehen.
  • Wenn Sie Bedenken bezüglich Ihrer Behandlung haben, sprechen Sie mit Ihrem Arzt.

Informationen für Angehörige der Heilberufe

  • Die EMA hat empfohlen, Rubraca® nicht mehr als Monotherapie zur Behandlung von Patientinnen mit platinempfindlichem, rezidiviertem oder progressivem, BRCA-mutiertem (Keimbahn und/oder somatisch), hochgradigem epithelialem Ovarial-, Eileiter- oder primärem Peritonealkarzinom zuzulassen, die mit zwei oder mehr vorangegangenen Chemotherapielinien auf Platinbasis behandelt wurden und die eine weitere platinhaltige Chemotherapie nicht vertragen.
  • Die Empfehlung folgt der abschließenden Analyse der Daten aus einer Phase-3-Studie, ARIEL4, die Rubraca® mit einer Chemotherapie bei Patienten mit rezidiviertem, BRCA-mutiertem, hochgradigem epithelialem Eierstock-, Eileiter- oder primärem Peritonealkarzinom vergleicht.
  • Ein Unterschied zugunsten von Rubraca® wurde für den primären Endpunkt des progressionsfreien Überlebens durch den Prüfarzt (invPFS) beobachtet (7,4 Monate für die Rubraca®-Gruppe, verglichen mit 5,7 Monaten für die Chemotherapiegruppe (Hazard Ratio (HR) = 0,665 (95 % CI: 0,516, 0,858); p=0.0017)).
  • Das Gesamtüberleben mit Rubraca® war jedoch niedriger als bei einer Chemotherapie (19,4 Monate gegenüber 25,4 Monaten, mit einer HR von 1,31 (95 % CI: 1.00, 1.73); p=0.0507).
  • Der CHMP kam daher zu dem Schluss, dass der Nutzen von Rubraca® in der oben genannten Indikation nicht bestätigt wurde und dass die Behandlung mit einem erhöhten Sterberisiko verbunden sein kann. Eine laufende Behandlung in dieser Indikation sollte überprüft werden und die Patientinnen sollten über die neuesten Daten und Empfehlungen informiert werden.
  • Diese Empfehlung hat keinen Einfluss auf die Anwendung von Rubraca® als Erhaltungsbehandlung bei erwachsenen Patientinnen mit platinsensitivem rezidiviertem hochgradigen epithelialen Eierstock-, Eileiter- oder primärem Peritonealkarzinom, die auf eine platinbasierte Chemotherapie (vollständig oder teilweise) ansprechen.

Ein Rote-Hand-Brief (RHB) wird zu gegebener Zeit an Angehörige der Gesundheitsberufe gesendet, die das Arzneimittel verschreiben, abgeben oder verabreichen. Der Rote-Hand-Brief wird auch auf der BfArM-Homepage unter der Rubrik „Rote-Hand-Briefe und Informationsbriefe“ veröffentlicht.

Rote-Hand-Brief vom 08.08.2022

Mehr über das Arzneimittel

Rubraca® ist ein Krebsmedikament, das für die Behandlung von hochgradigem Krebs der Eierstöcke, der Eileiter (verbinden die Eierstöcke mit der Gebärmutter) und des Bauchfells (der Membran, die den Bauchraum auskleidet) zugelassen ist.

Es kann als Erhaltungstherapie bei Patientinnen eingesetzt werden, deren wiederkehrender Krebs nach einer Behandlung mit Krebsmedikamenten auf Platinbasis (teilweise oder vollständig) zurückgegangen ist. Es wird nicht mehr als Behandlung empfohlen, wenn der Krebs der Patientin eine BRCA-Mutation aufweist und nach zwei Behandlungen mit platinhaltigen Arzneimitteln zurückgekehrt ist oder sich verschlimmert hat und die Patientin diese Arzneimittel nicht mehr erhalten kann (Drittlinienbehandlung).

Rubraca® erhielt am 24. Mai 2018 eine "bedingte Zulassung". Zum Zeitpunkt der Zulassung waren die Daten über das Ausmaß der Wirkung einer Behandlung mit Rubraca® begrenzt. Die Zulassung des Arzneimittels wurde daher unter der Bedingung erteilt, dass das pharmazeutische Unternehmen zusätzliche Daten aus der ARIEL4-Studie vorlegt, um die Sicherheit und Wirksamkeit des Arzneimittels in der Drittlinienbehandlung zu bestätigen.

Mehr über das Verfahren

Die Überprüfung von Rubraca® wurde auf Antrag der Europäischen Kommission gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 eingeleitet.

Die Überprüfung wurde vom Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) durchgeführt, der für Fragen zu Humanarzneimitteln zuständig ist.

Während die Überprüfung lief, hatte der CHMP als vorläufige Maßnahme zum Schutz der öffentlichen Gesundheit empfohlen, die Anwendung von Rubraca® als Drittlinienbehandlung bei neuen Patientinnen einzuschränken. Die Empfehlung wurde an die Europäische Kommission weitergeleitet, die am 4. Mai 2022 eine in allen EU-Mitgliedstaaten geltende befristete rechtsverbindliche Entscheidung erlassen hat.

Der CHMP hat nun seine Bewertung der endgültigen Studiendaten der ARIEL4-Studie abgeschlossen und seine endgültige Empfehlung abgegeben. Die endgültige Stellungnahme des CHMP wird nun der Europäischen Kommission übermittelt, die eine endgültige rechtsverbindliche Entscheidung erlassen wird, die in allen EU-Mitgliedstaaten gilt.

26.04.2022 - Start des Verfahrens

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat eine Überprüfung des Krebsmedikaments Rubraca® (Rucaparib-Camsylat) eingeleitet, wenn es zur Behandlung von Eierstock-, Eileiter- oder Bauchfellkrebs mit einer genetischen Mutation (BRCA-Mutation) bei Patientinnen eingesetzt wird, deren Krebs nach einer platinhaltigen Chemotherapie zurückgekehrt ist und die diese Arzneimittel nicht mehr erhalten können.

Die Überprüfung erfolgt aufgrund von vorläufigen Studienergebnissen, die darauf hindeuten, dass die Gesamtüberlebenszeit bei diesen Patientinnen kürzer war im Vergleich zu denen, die eine Chemotherapie erhielten. Diese Ergebnisse stammen aus der laufenden ARIEL4-Studie, in der Rubraca® mit einer Chemotherapie verglichen wird bei Patientinnen mit hochgradigem Eierstock-, Eileiter- oder Bauchfellkrebs mit einer BRCA-Mutation, deren Krebs nach einer Chemotherapie wieder aufgetreten ist.

Während die Studie noch läuft, empfiehlt die EMA den Ärzten, bei neuen Patientinnen, deren Krebs BRCA-mutiert und nach mindestens zwei platinhaltigen Chemotherapien wieder aufgetreten ist und die keine weitere platinhaltige Therapie erhalten können (Drittlinienbehandlung), keine Behandlung zu beginnen.
Diese Empfehlung berührt nicht die Anwendung von Rubraca® als Erhaltungstherapie nach einer Chemotherapie. Die Angehörigen der Heilberufe werden schriftlich über die aktualisierten Behandlungsempfehlungen informiert.

Die EMA wird nun alle verfügbaren Informationen über die Anwendung von Rubraca® als Drittlinienbehandlung auswerten und empfehlen, ob die Genehmigung für das Inverkehrbringen von Rubraca® in der EU aufrechterhalten oder geändert werden sollte.

Informationen für Patienten

  • Neue Studienergebnisse deuten darauf hin, dass bei der Behandlung von hochgradigem Eierstock-, Eileiter- oder Bauchfellkrebs mit einer BRCA-Mutation, der nach einer Chemotherapie wieder aufgetreten ist, die Gesamtüberlebenszeit bei Patientinnen, die Rubraca® erhielten, kürzer war als bei denen, die eine Chemotherapie erhielten.
  • Neue Patientinnen, deren Krebs eine genetische Mutation (BRCA-Mutation) aufweist und nach einer platinhaltigen Chemotherapie zurückgekehrt ist, und die diese Arzneimittel nicht mehr einnehmen können, sollten keine Behandlung mit Rubraca® beginnen.
  • Es gibt keine neuen Sicherheitsbedenken hinsichtlich des Arzneimittels.
  • Wenn Sie Bedenken bezüglich Ihrer Behandlung haben, sprechen Sie mit Ihrem Arzt.

Informationen für Angehörige der Heilberufe

  • In der laufenden Phase-3-Studie ARIEL4 wurde Rubraca® mit einer Chemotherapie bei Patientinnen mit rezidiviertem, BRCA-mutiertem, hochgradigem epithelialem Eierstock-, Eileiter- oder primärem Peritonealkrebs verglichen.
  • Eine Zwischenanalyse von ARIEL4 ergab, dass die Gesamtüberlebenszeit unter Rubraca® niedriger war als in der Chemotherapie-Kontrollgruppe (19,6 Monate bzw. 27,1 Monate, mit einer Hazard Ratio (HR) von 1,550 (95% CI: 1,085-2,214)). Die in die Studie aufgenommenen Patientinnen wurden zum Zeitpunkt der Randomisierung nach ihrer Platinsensitivität (platinsensitiv vs. teilweise platinsensitiv vs. platinresistent) stratifiziert. Die HRs für das Gesamtüberleben in diesen Untergruppen betrugen 1,12 (95% CI: 0,44-2,88), 1,15 (95% CI: 0,62-2,11) bzw. 1,72 (95% CI: 1,13-2,64).
  • In der Wirksamkeitspopulation der ARIEL4-Studie wurde für den primären Endpunkt des vom Prüfarzt beurteilten progressionsfreien Überlebens (invPFS) ein Unterschied zugunsten von Rubraca® festgestellt, mit einem berichteten medianen invPFS von 7,4 Monaten für die Rubraca®-Gruppe im Vergleich zu 5,7 Monaten für die Chemotherapie-Gruppe (HR=0,639; p=0,0010).
  • Die EMA prüft die Ergebnisse der Studie im Zusammenhang mit allen verfügbaren Informationen, um ihre Auswirkungen auf die Anwendung von Rubraca® zu beurteilen.
  • Solange die Prüfung andauert, wird Ärzten empfohlen, bei Patientinnen mit platinsensitivem, rezidivierendem oder progredientem, BRCA-mutiertem, hochgradigem epithelialem Eierstock-, Eileiter- oder primärem Bauchfellkrebs, die mit zwei oder mehr vorherigen Chemotherapien auf Platinbasis behandelt wurden und eine weitere Chemotherapie auf Platinbasis nicht vertragen, keine Behandlung mit Rubraca® zu beginnen.
  • Es gibt keine neuen Sicherheitsbedenken hinsichtlich des Arzneimittels.
  • Diese Empfehlung hat keine Auswirkungen auf die Anwendung von Rubraca® als Erhaltungstherapie nach einer Chemotherapie.
  • Alle Angehörigen der Heilberufe, die das Arzneimittel voraussichtlich verschreiben werden, erhalten ein Schreiben, in dem sie über die Zwischenergebnisse der Studie und die aktuellen Behandlungsempfehlungen informiert werden.

Mehr über das Arzneimittel

Rubraca® ist ein Krebsmedikament, das für die Behandlung von hochgradigem Krebs der Eierstöcke, der Eileiter (verbinden die Eierstöcke mit der Gebärmutter) und des Bauchfells (der Membran, die den Bauchraum auskleidet) zugelassen ist.

Es kann als Erhaltungstherapie bei Patientinnen eingesetzt werden, deren wiederkehrender Krebs nach einer Behandlung mit Krebsmedikamenten auf Platinbasis (teilweise oder vollständig) abgeklungen ist. Es kann auch eingesetzt werden, wenn der Krebs der Patientin eine BRCA-Mutation aufweist und nach zwei Behandlungen mit platinhaltigen Arzneimitteln zurückgekehrt ist oder sich verschlimmert hat und die Patientin diese Arzneimittel nicht mehr erhalten kann (Drittlinienbehandlung).

Rubraca® erhielt am 24. Mai 2018 eine "bedingte Zulassung". Zum Zeitpunkt der Zulassung waren die Daten über das Ausmaß der Wirkung von Rubraca® begrenzt. Die Zulassung des Arzneimittels wurde daher unter der Bedingung erteilt, dass das pharmazeutische Unternehmen zusätzliche Daten aus der ARIEL4-Studie vorlegt, um die Sicherheit und Wirksamkeit des Arzneimittels zu bestätigen.

Weitere Informationen über das Arzneimittel sind auf der Website der EMA zu finden:

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Mehr über das Verfahren

Die Überprüfung von Rubraca® wurde auf Antrag der Europäischen Kommission gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 eingeleitet.

Die Prüfung wird vom Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) durchgeführt, der für Fragen zu Humanarzneimitteln zuständig ist. Während die Überprüfung läuft, hat der CHMP als vorläufige Maßnahme zum Schutz der öffentlichen Gesundheit empfohlen, die Anwendung von Rubraca® bei bestimmten neuen Patientinnen einzuschränken. Die Empfehlung wurde an die Europäische Kommission weitergeleitet, die eine vorläufige rechtsverbindliche Entscheidung erlassen wird, die in allen EU-Mitgliedstaaten gilt.

Sobald die Überprüfung durch den CHMP abgeschlossen ist, wird die endgültige Stellungnahme an die Europäische Kommission weitergeleitet, die eine endgültige rechtsverbindliche Entscheidung erlassen wird, die in allen EU-Mitgliedstaaten gilt.

Weitere Informationen

Details zu dem Verfahren können unter folgendem Link bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) abgerufen werden: