BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Studien bei Synapse Labs Pvt. Ltd., Indien: Überprüfung in Bezug auf die Durchführung

Wirkstoff: Verschiedene

20.06.2024 - Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission

Mit Veröffentlichung der Entscheidung der Europäischen Kommission wurde das Risikobewertungsverfahren gemäß Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG zu Arzneimitteln, für die Studien von Synapse Labs Pvt. Ltd., einem Auftragsforschungsinstitut (CRO) mit Sitz in Kharadi, Indien, durchgeführt wurden, abgeschlossen. Für zahlreiche generische Zulassungen, für die zulassungsrelevante Studien dieses Auftragsforschungsinstituts durchgeführt wurden, wird nunmehr das Ruhen angeordnet.

Der Durchführungsbeschluss einschließlich der zughörigen Anhänge findet sich auch hier:

Union register of medicinal products

Basierend auf der Entscheidung der Europäischen Kommission, die an die Mitgliedstaaten gerichtet ist, hat das BfArM kürzlich einen Bescheid an die Zulassungsinhaber versendet, mit dem der Beschluss der Europäischen Kommission für die deutschen Zulassungen umgesetzt wird.

In diesem Zusammenhang wird auf Folgendes hingewiesen:

Im Hinblick auf diverse Zulassungen, für die bereits in den letzten Monaten neue Bioäquivalenzdaten im Rahmen einer Variation eingereicht worden sind und die sich aktuell in der Bearbeitung befinden, wird zunächst von einer Ruhensanordnung abgesehen, sofern auf Basis der aktuellen Datenlage von einem positiven Ausgang des Verfahrens ausgegangen werden kann.

Gemäß der Kommissionsentscheidung kann ein Mitgliedstaat die Aussetzung der Zulassung für die in Anhang IB der Kommissionentscheidung aufgeführten Arzneimittel zurückstellen, wenn er der Auffassung ist, dass ein Arzneimittel als Arzneimittel von kritischer Bedeutung einzustufen ist. Deutschland hat von dieser Möglichkeit nach umfassender Prüfung Gebrauch gemacht und wird für die betroffenen Arzneimittel die Anordnung des Ruhens für 24 Monate aussetzen und die Zulassungsinhaber auffordern innerhalb von 12 Monaten eine neue Bioäquivalenzstudie vorzulegen. Die betroffenen Zulassungsinhaber wurden hierüber mit einem entsprechenden Bescheid informiert.

Weitergehende Informationen zu kritischen Arzneimitteln im Hinblick auf die Versorgung finden sich hier:

Lieferengpässe für Humanarzneimittel

25.03.2024 - Gutachten des CHMP - erneute Prüfung

Synapse Labs Pvt. Ltd: Erneute Prüfung („re-examination“) bestätigt das Ruhen der Arzneimittelzulassungen wegen mangelhafter Studien

Am 21. März 2024 bestätigte der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA seine Empfehlung, das Ruhen für zahlreiche generische Zulassungen anzuordnen, für die zulassungsrelevante Studien von Synapse Labs Pvt. Ltd., einem Auftragsinstitut (Clinical Research Organisation-CRO) mit Sitz in Pune, Indien, durchgeführt wurden.

Mit dieser Bestätigung ist die von den Antragstellern und Zulassungsinhabern beantragte erneute Prüfung (“re-examination”) für einige der betreffenden Arzneimittel abgeschlossen.

Der CHMP folgte seiner ursprünglichen Empfehlung vom Dezember 2023 im Anschluss an eine Inspektion der Guten Klinischen Praxis (GCP), bei der Unregelmäßigkeiten bei den Studiendaten und Mängel bei der Studiendokumentation sowie bei den Computersystemen und Verfahren zur ordnungsgemäßen Verwaltung der Studiendaten festgestellt wurden. Dies gab Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Validität und Glaubwürdigkeit von Daten aus Bioäquivalenzstudien, die bei dem CRO durchgeführt wurden. Solche Studien werden durchgeführt, um nachzuweisen, dass ein Generikum die gleiche Menge an Wirkstoff im Körper zur Verfügung stellt wie das Referenzarzneimittel.

Für etwa 35 der betroffenen Arzneimittel lagen ausreichende Daten vor, um die Bioäquivalenz nachzuweisen. Dies bedeutet, dass die Zulassungen für diese Arzneimittel aufrechterhalten werden bzw. die laufenden Zulassungsanträge weiterbearbeitet werden können.
Für alle anderen Arzneimittel lagen keine oder nur unzureichenden Daten zum Nachweis der Bioäquivalenz vor, so dass der CHMP empfiehlt, die Zulassungen für diese Arzneimittel ruhen zu lassen. Um das Ruhen aufzuheben, müssen die Unternehmen alternative Daten zum Nachweis der Bioäquivalenz vorlegen. Für Arzneimittel, deren laufende Zulassungsanträge sich ausschließlich auf Daten von Synapse Labs Pvt. Ltd. stützen, wird die Zulassung in der EU nicht erteilt.
Bei der erneuten Prüfung kam der CHMP zu dem Schluss, dass für ein weiteres Arzneimittel ausreichende Daten zum Nachweis der Bioäquivalenz vorlagen; die Zulassung dieses Produkts kann daher ebenfalls bestehen bleiben.

Als Ergebnis der ersten Stellungnahme des CHMP und der erneuten Prüfung wird die Empfehlung bestätigt, die Zulassung für Arzneimittel ruhen zu lassen, für die keine oder nur unzureichende Daten zur Bioäquivalenz vorliegen. Um das Ruhen aufzuheben, müssen die Unternehmen alternative Daten zum Nachweis der Bioäquivalenz vorlegen. Für Arzneimittel, deren laufende Zulassungsanträge sich ausschließlich auf Daten von Synapse Labs stützen, wird die Zulassung in der EU nicht erteilt. Eine aktualisierte Liste der von dem Verfahren betroffenen Arzneimittel ist auf der Website der EMA verfügbar.

Einige der Arzneimittel, deren Ruhen empfohlen wurde, können in einigen EU-Mitgliedstaaten von versorgungskritischer Bedeutung sein (z. B. weil es keine Alternativen gibt). Die nationalen Behörden werden die Situation bewerten und können die Suspendierung dieser Arzneimittel im Interesse der Patienten um maximal 2 Jahre aufschieben. Die Unternehmen müssen die erforderlichen Bioäquivalenzdaten für diese Arzneimittel innerhalb eines Jahres vorlegen.

Die EMA und die nationalen Behörden werden weiterhin eng zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Studien zu Arzneimitteln nach den höchsten Standards durchgeführt werden und dass die Unternehmen alle Aspekte der Guten Klinischen Praxis einhalten. Wenn Unternehmen die geforderten Standards nicht einhalten, werden die nationalen Behörden die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Zuverlässigkeit der für die Zulassung von Arzneimitteln verwendeten Daten zu gewährleisten.

Die Stellungnahme des CHMP wird nun an die Europäische Kommission weitergeleitet, die zu gegebener Zeit einen rechtsverbindlichen Beschluss erlassen wird.

Informationen für Patientinnen und Patienten und Angehörige der Gesundheitsberufe

  • Mehrere generische Arzneimittelzulassungen werden in der EU vom Markt genommen, weil das Unternehmen, das zulassungsrelevante Studien für diese durchgeführt hat, als unglaubwürdig eingestuft wird.
  • Bei keinem der betroffenen Arzneimittel gibt es Hinweise auf Schädigungen oder mangelnde Wirksamkeit. Für die Zulassungen dieser Arzneimittel wird jedoch das Ruhen angeordnet, bis unterstützende Daten aus zuverlässigen Quellen vorliegen.
  • Patientinnen, die die betroffenen Arzneimittel einnehmen, können sich für weitere Informationen an ihren Arzt oder Apotheker wenden.
  • Die nationalen Behörden in der EU werden prüfen, ob einzelne Arzneimittel in ihren Ländern von versorgungskritischer Bedeutung sind, und abschließend entscheiden, ob sie vom Markt genommen werden oder weiterhin erhältlich bleiben, bis neue Daten vorliegen.

Mehr über die Arzneimittel

Die Überprüfung bezog sich auf generische Arzneimittel, die im Rahmen nationaler oder dezentraler Verfahren oder Verfahren der gegenseitigen Anerkennung zugelassen sind oder bewertet wurden und bei denen die zulassungsrelevanten Studien im Auftrag der Zulassungsinhaber bei Synapse Labs Pvt. Ltd. mit Sitz in Pune, Indien, durchgeführt wurden. Die SPOC-Arbeitsgruppe der EMA prüft die Auswirkungen des Verfahrens auf die versorgungskritischen Arzneimitteln in den EU-Mitgliedstaaten.

Mehr über das Verfahren

Die Überprüfung wurde im Juli 2023 auf Antrag der spanischen Behörde für Arzneimittel und Medizinprodukte (AEMPS) gemäß Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG eingeleitet.

Die Überprüfung wurde vom Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA durchgeführt, der für Fragen zu Humanarzneimitteln zuständig ist und am 15. Dezember 2023 ein Gutachten abgab. Auf Ersuchen von Antragstellern und Zulassungsinhabern für einige der betroffenen Arzneimittel überprüfte der CHMP sein Gutachten vom Dezember 2023 erneut. Am 21. März 2024 verabschiedete der CHMP sein endgültiges Gutachten. Dieses wird nun an die Europäische Kommission weitergeleitet, die eine in allen EU-Mitgliedstaaten rechtlich bindende endgültige Entscheidung treffen wird.

Die nationalen Behörden werden entscheiden, ob einige der zur Suspendierung empfohlenen Arzneimittel in ihrem Land von versorgungskritischer Bedeutung sind, und sie werden endgültig entscheiden, ob sie vom Markt genommen werden oder weiterhin erhältlich bleiben, bis neue Daten vorliegen.

15.12.2023 - Gutachten des CHMP

Synapse Labs Pvt. Ltd: EMA empfiehlt das Ruhen der Arzneimittelzulassungen wegen mangelhafter Studien

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) hat das Ruhen für zahlreiche generische Zulassungen empfohlen, für die zulassungsrelevante Studien von Synapse Labs Pvt. Ltd, einem Auftragsinstitut (Clinical Research Organisation -CRO) mit Sitz in Pune, Indien, durchgeführt wurden.

Die Empfehlung folgt im Anschluss an eine Inspektion zur Guten Klinischen Praxis (GCP), bei der Unregelmäßigkeiten bei den Studiendaten und Mängel bei der Studiendokumentation sowie bei den Computersystemen und Verfahren zur ordnungsgemäßen Verwaltung der Studiendaten festgestellt wurden. Dies gab Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Validität und Glaubwürdigkeit von Daten aus Bioäquivalenzstudien, die bei dem CRO durchgeführt wurden. Solche Studien werden durchgeführt, um nachzuweisen, dass ein Generikum die gleiche Menge an Wirkstoff im Körper zur Verfügung stellt wie das Referenzarzneimittel.

Um zu einer Einschätzung für die über 400 von Synapse Labs Pvt. im Auftrag von EU-Unternehmen getesteten Arzneimittel zu gelangen, prüfte der CHMP alle verfügbaren Informationen, einschließlich potenziell verfügbarer Bioäquivalenzdaten aus anderen Quellen. Eine Liste der betroffenen Arzneimittel ist auf der Website der EMA verfügbar.

Für etwa 35 der betroffenen Arzneimittel lagen ausreichende Daten vor, um die Bioäquivalenz nachzuweisen. Dies bedeutet, dass die Zulassungen für diese Arzneimittel aufrechterhalten werden bzw. die laufenden Zulassungsanträge weiterbearbeitet werden können.

Für alle anderen Arzneimittel lagen keine oder nur unzureichenden Daten zum Nachweis der Bioäquivalenz vor, so dass der CHMP empfiehlt, die Zulassungen für diese Arzneimittel ruhen zu lassen. Um das Ruhen aufzuheben, müssen die Unternehmen alternative Daten zum Nachweis der Bioäquivalenz vorlegen. Für Arzneimittel, deren laufende Zulassungsanträge sich ausschließlich auf Daten von Synapse Labs Pvt. Ltd stützen, wird die Zulassung in der EU nicht erteilt.

Einige der Arzneimittel, deren Ruhen empfohlen wurde, können in einigen EU-Mitgliedstaaten von versorgungskritischer Bedeutung sein (z. B. weil es keine Alternativen gibt). Die nationalen Behörden werden die Situation bewerten und können die Suspendierung dieser Arzneimittel im Interesse de Patienten um maximal 2 Jahre aufschieben. Die Unternehmen müssen die erforderlichen Bioäquivalenzdaten für diese Arzneimittel innerhalb eines Jahres vorlegen.

Die EMA und die nationalen Behörden werden weiterhin eng zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Studien zu Arzneimitteln nach den höchsten Standards durchgeführt werden und dass die Unternehmen alle Aspekte der guten klinischen Praxis einhalten. Wenn Unternehmen die geforderten Standards nicht einhalten, werden die nationalen Behörden die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Zuverlässigkeit der für die Zulassung von Arzneimitteln verwendeten Daten zu gewährleisten.

Die Stellungnahme des CHMP wird nun an die Europäische Kommission weitergeleitet, die zu gegebener Zeit einen rechtsverbindlichen Beschluss erlassen wird.

Informationen für Patientinnen und Patienten und für Angehörige der Gesundheitsberufe

  • Mehrere generische Arzneimittelzulassungen werden in der EU vom Markt genommen, weil das Unternehmen, das zulassungsrelevante Studien für diese durchgeführt hat, als unglaubwürdig eingestuft wird.
  • Bei keinem der betroffenen Arzneimittel gibt es Hinweise auf Schädigungen oder mangelnde Wirksamkeit. Für die Zulassungen dieser Arzneimittel wird jedoch das Ruhen angeordnet, bis unterstützende Daten aus zuverlässigen Quellen vorliegen.
  • Patientinnen, die die betroffenen Arzneimittel einnehmen, können sich für weitere Informationen an ihren Arzt oder Apotheker wenden.
  • Die nationalen Behörden in der EU werden prüfen, ob einzelne Arzneimittel in ihren Ländern von versorgungskritischer Bedeutung sind, und abschließend entscheiden, ob sie vom Markt genommen werden oder weiterhin erhältlich bleiben, bis neue Daten vorliegen.

Mehr über die Arzneimittel

Die Überprüfung bezog sich auf generische Arzneimittel, die im Rahmen nationaler oder dezentraler Verfahren oder Verfahren der gegenseitigen Anerkennung zugelassen sind oder bewertet wurden und bei denen die zulassungsrelevanten Studien im Auftrag der Zulassungsinhaber bei Synapse Labs Pvt. Ltd. mit Sitz in Pune, Indien, durchgeführt wurden. Die SPOC-Arbeitsgruppe der EMA prüft die Auswirkungen des Verfahrens auf die versorgungskritischen Arzneimitteln in den EU-Mitgliedstaaten.

Mehr über das Verfahren

Die Überprüfung wurde auf Antrag der Spanischen Behörde für Arzneimittel und Medizinprodukte (AEMPS) gemäß Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG eingeleitet, da eine Nichteinhaltung der guten klinischen Praxis (GCP) an den Standorten von Synapse Labs Pvt. Ltd. in Pune, Indien festgestellt wurde.

Die Überprüfung wurde vom Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) durchgeführt, der für Fragen zu Humanarzneimitteln zuständig ist und der das Gutachten der EMA verabschiedet hat. Das CHMP-Gutachten wird nun an die Europäische Kommission weitergeleitet, die eine in allen EU-Mitgliedstaaten rechtlich bindende endgültige Entscheidung treffen wird.

Die nationalen Behörden werden entscheiden, ob einige der zur Suspendierung empfohlenen Arzneimittel in ihren Ländern von versorgungskritischer Bedeutung sind.

21.07.2023 - Start des Verfahrens

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat mit einer Überprüfung von Arzneimitteln begonnen, für die Studien von Synapse Labs Pvt. Ltd., einem Auftragsforschungsinstitut (CRO) mit Sitz in Kharadi, India, durchgeführt wurden.

Die Überprüfung erfolgt im Anschluss an eine Inspektion zur Guten Klinischen Praxis (GCP), die von der spanischen Behörde für Arzneimittel und Medizinprodukte (AEMPS), durchgeführt wurde und die ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Validität und Glaubwürdigkeit der bei Synapse Labs Pvt. Ltd. generierten Studiendaten aufkommen lässt.

Nach Prüfung der Mängel aus der GCP Inspektion hat die spanische Arzneimittelzulassungsbehörde den Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA ersucht, die Auswirkungen auf den Nutzen und die Risiken von Arzneimitteln zu bewerten, die auf der Grundlage von Studien zugelassen wurden, die an Standorten von Synapse Labs Pvt. Ltd., durchgeführt wurden. Die EMA wurde auch gebeten, die Auswirkungen auf Arzneimittel zu untersuchen, die derzeit für eine Zulassung geprüft werden und bei denen Studiendaten verwendet werden, die in der CRO generiert wurden.

Die EMA wird nun die verfügbaren Daten prüfen, um festzustellen, ob Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit erforderlich sind. 

Mehr über die Arzneimittel

Die Überprüfung bezieht sich auf generische Arzneimittel, die im Rahmen nationaler oder gegenseitiger Anerkennungsverfahren auf der Grundlage von Studien, die von Synapse Labs Pvt. Ltd., im Auftrag von Zulassungsinhabern und Antragstellern durchgeführt wurden, zugelassen sind oder derzeit bewertet werden.

Mehr über das Verfahren

Diese Überprüfung wurde auf Antrag der spanischen Arzneimittelzulassungsbehörde gemäß Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG eingeleitet.

Die Bewertung wird vom Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) durchgeführt, der für Humanarzneimittel betreffende Fragen zuständig ist, und das Gutachten der Agentur annehmen wird. Die Stellungnahme des CHMP wird dann an die Europäische Kommission weitergeleitet, die abschließend einen Durchführungsbeschluss verabschieden wird, der EU-weit rechtsverbindlich ist.

Weitere Informationen

Details zu dem Verfahren können unter folgendem Link bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) abgerufen werden: