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Codein: Anwendungsbeschränkung bei der Schmerzbehandlung von Kindern

Wirkstoff: Codein

Die Produktinformationen von codeinhaltigen Arzneimitteln sind, sofern sie zur Schmerzbehandlung bei Kindern zugelassen sind, zu aktualisieren. Die Aufforderung zur Textanpassung geht auf das entsprechende europäische Risikobewertungsverfahren nach Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG zurück, das mit einer Vereinbarung der Koordinierungsgruppe (CMDh) abgeschlossen wurde.