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Hinweise zur Beantragung PDF, 174KB, Datei ist nicht barrierefrei Datum: 17. April 2024 Themen: Bundesopiumstelle Dokumenttyp: Download

Hinweise zur Beantragung

Meldeformular (zweiseitig) als rtf-Datei rtf, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei Datum: 16. April 2024 Themen: Bundesopiumstelle Dokumenttyp: Formular

Meldeformular (zweiseitig) als rtf-Datei

Meldeformular (einseitig) als rtf-Datei rtf, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei Datum: 16. April 2024 Themen: Bundesopiumstelle Dokumenttyp: Formular

Meldeformular (einseitig) als rtf-Datei

Meldeformular (zweiseitig) als pdf-Datei PDF, 247KB, Datei ist nicht barrierefrei Datum: 16. April 2024 Themen: Bundesopiumstelle Dokumenttyp: Formular

Meldeformular (zweiseitig) als pdf-Datei

Meldeformular (einseitig) als pdf-Datei PDF, 186KB, Datei ist nicht barrierefrei Datum: 16. April 2024 Themen: Bundesopiumstelle Dokumenttyp: Formular

Meldeformular (einseitig) als pdf-Datei

Was ist bei der Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) im Kontext der Neubeantragung oder Änderung einer Erlaubnis nach § 4 MedCanG zu beachten? Datum: 12. April 2024 Themen: Bundesopiumstelle Dokumenttyp: FAQ

Das Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG ist unter Angabe des Verwendungszwecks an folgende Anschrift zu übersenden:

 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
- Bundesopiumstelle -
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn

Verwendungszweck

Erlaubnis Datum: 11. April 2024 Themen: Bundesopiumstelle Dokumenttyp: Artikel

§ 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) legt fest, dass zum Umgang mit Betäubungsmitteln eine Erlaubnis erforderlich ist, die von der Bundesopiumstelle im BfArM auf Antrag erteilt wird. Die Erlaubnis wird der entsprechenden Firma, Einrichtung etc. für die …

Hinweise zur Beantragung PDF, 163KB, Datei ist nicht barrierefrei Datum: 08. April 2024 Themen: Bundesopiumstelle Dokumenttyp: Formular

Hinweise für Händler Beantragung einer betäubungsmittelrechtlichen Erlaubnis nach § 3 BtMG

Welche Stoffe und Zubereitungen unterliegen den Vorschriften nach dem MedCanG? Datum: 04. April 2024 Themen: Bundesopiumstelle Dokumenttyp: FAQ

Betroffen von der gesetzlichen Änderung sind neben Cannabisblüten und Cannabisextrakten u.a. auch Dronabinol, ∆9-Tetrahydrocannabinol sowie Zubereitungen aus diesen Stoffen (vgl. § 2 MedCanG). Demnach gelten auch für das Fertigarzneimittel Sativex …

Aufzeichnungen Datum: 02. April 2024 Themen: Bundesopiumstelle Dokumenttyp: Artikel

Informationen folgen in Kürze.

Meldungen Datum: 02. April 2024 Themen: Bundesopiumstelle Dokumenttyp: Artikel

Informationen folgen in Kürze.

Wann benötige ich eine Erlaubnis nach § 4 MedCanG zur Teilnahme am Verkehr mit Cannabis zu medizinischen oder medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken? Datum: 02. April 2024 Themen: Bundesopiumstelle Dokumenttyp: FAQ

Wer Cannabis zu medizinischen Zwecken oder Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken anbauen, herstellen, mit ihm Handel treiben, einführen, ausführen, abgeben, veräußern, sonst in den Verkehr bringen, sich verschaffen oder erwerben will, …

Ist für den Binnenhandel von Cannabis zu medizinischen oder medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken eine (sortenspezifische) Erlaubnis nach § 4 MedCanG erforderlich? Datum: 02. April 2024 Themen: Bundesopiumstelle Dokumenttyp: FAQ

Für den Binnenhandel von Cannabis zu medizinischen oder medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken ist eine sortenspezifische Erlaubnis nach § 4 MedCanG erforderlich. Lediglich pharmazeutische Großhändler mit Vollsortiment können eine vollumfängliche …

Wie erfolgt der Nachweis über eine mindestens einjährige praktische Erfahrung im Arzneimittelverkehr im Kontext der geforderten Sachkenntnis nach § 7 Abs. 3 Nr. 3 MedCanG? Datum: 02. April 2024 Themen: Bundesopiumstelle Dokumenttyp: FAQ

Der Nachweis erfolgt durch Bestätigung eines am Arzneimittelverkehr teilnehmenden Unternehmens. Das Schreiben ist von der Geschäftsführung oder der nach Arzneimittelgesetz (AMG) verantwortlichen Person zu unterschreiben. In diesem Schreiben ist …

Welche Gebühren fallen für eine Antragsstellung nach MedCanG an? Datum: 02. April 2024 Themen: Bundesopiumstelle Dokumenttyp: FAQ

Die Gebühren für die Erteilung von Erlaubnissen und Genehmigungen richten sich nach den Vorschriften des § 1 Bundesgebührengesetz (BGebG) in Verbindung mit Abschnitt 15 der Anlage zu § 2 Abs. 1 Besondere Gebührenverordnung BMG (BMGBGebV).

Ich nehme bereits am Betäubungsmittelverkehr teil. Kann ich für die Teilnahme am Verkehr mit Cannabis zu medizinischen oder medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken gemäß MedCanG auch meine Betäubungsmittelnummer verwenden? Datum: 02. April 2024 Themen: Bundesopiumstelle Dokumenttyp: FAQ

Mit der Erteilung einer Erlaubnis nach § 4 MedCanG erhalten Sie eine eigene Nummer für die Teilnahme am Verkehr mit Cannabis zu medizinischen oder medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken.

Wie hat eine Differenzierung hinsichtlich Cannabis zu medizinischen und Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken zu erfolgen? Wenn ich eine Cannabisblüte zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken erwerben möchte und dieselbe Blüte für den Handel zu medizinischen Zwecken in meiner Erlaubnis aufgeführt ist, muss ich dann den zusätzlichen Umgang zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken beantragen? Datum: 02. April 2024 Themen: Bundesopiumstelle Dokumenttyp: FAQ

Sofern ein Cannabisprodukt bereits für den Handel zu medizinischen Zwecken in Ihrer Erlaubnis nach § 4 MedCanG aufgeführt ist, ist hiervon auch der Ewerb zu wissenschaftlichen Zwecken abgedeckt. Dies gilt jedoch nicht für den umgekehrten Fall: Ist …

Entfällt mit Inkrafttreten des MedCanG die Pflicht zur Erstellung von Abgabebelegen gemäß Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung (BtMBinHV) für die Abgabe von Cannabis zu medizinischen oder Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken? Wie verhält es sich bei Abgaben von Cannabis zu medizinischen oder medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken in der Übergangszeit BtMG/MedCanG? Datum: 02. April 2024 Themen: Bundesopiumstelle Dokumenttyp: FAQ

Mit Inkrafttreten des MedCanG ist das Abgabebelegverfahren gemäß Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung (BtMBinHV) für Cannabis zu medizinischen oder medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken nicht mehr anzuwenden. Für alle Abgaben von Cannabis zu …

Hat eine gesonderte Abschlussmeldung nach § 18 BtMG hinsichtlich Cannabis zu medizinischen oder medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken für den Zeitraum vom 01. Januar 2024 bis zum Inkrafttreten des MedCanG (01. April 2024) zu erfolgen? Datum: 02. April 2024 Themen: Bundesopiumstelle Dokumenttyp: FAQ

Die Erstellung und Einreichung einer gesonderten Abschlussmeldung nach § 18 BtMG für zukünftig dem MedCanG unterstellte Cannabisprodukte ist nicht erforderlich. Bitte führen Sie die entsprechenden Artikel für den Zeitraum 01/2024-03/2024 regulär in …