BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Navigation und Service

Suche i

Hilfe zur Suche

  • Geben Sie einen oder mehrere Suchbegriffe in das Suchfeld ein. Groß- und Kleinschreibung spielt keine Rolle.
  • Sobald Sie drei Buchstaben in das Suchfeld eingegeben haben, werden Ihnen verschiedene Suchwörter vorgeschlagen, aus denen Sie eines auswählen können.
  • Wenn Sie nach einer zusammenhängenden Wortgruppe suchen, setzen Sie diese Wortgruppe in Anführungszeichen. Die Treffer enthalten dann die Wörter in der eingegebenen Reihenfolge, z.B. "Arzneimittel für Kinder".
  • Mehrere Suchbegriffe können auch mit den Booleschen Operatoren AND und OR kombiniert werden. Bei Verwendung des Operators AND enthalten die Treffer die Schnittmenge aller Suchbegriffe. Bei Verwendung des Operators OR enthalten die Treffer einen der Suchbegriffe oder nur einzelne. Die Ergebnismenge ist also deutlich größer. Bitte beachten Sie, dass diese Operatoren in Großbuchstaben geschrieben werden müssen.
  • Sollte Ihnen als Ergebnis Ihrer Suche eine (zu) große Treffermenge angezeigt werden, können Sie Ihre Suche über Filter eingrenzen. Diese Filtermöglichkeiten erscheinen links neben den Suchergebnissen und sind unterteilt in:

    • Rubrik (z.B. Arzneimittelsicherheit, Medizinprodukte, Kodiersysteme)
    • Format (z.B. Download, Risikoinformation, Rote-Hand-Brief)
    • Zeitraum (z.B. Letzten 30 Tage, Älter als ...)
  • Ausgewählte Filter können einzeln oder alle auf einmal ("Alle Ergebnisse zeigen") entfernt werden.
  • Die Suchergebnisse sind standardmäßig nach Relevanz sortiert, sie lassen sich aber auch chronologisch sortieren ("Neueste Einträge zuerst" oder "Älteste Einträge zuerst").

Sie suchen behördlich genehmigtes Schulungsmaterial zu Arzneimitteln bzw. Wirkstoffen? Unsere spezielle Schulungsmaterial-Suche hilft Ihnen weiter.

Suchbegriff eingeben

502 Ergebnisse

Ergebnisse pro Seite: 10 20 30

Wie erhalte ich Informationen zur Ausgabe von T-Rezepten? Datum: Themen: Bundesopiumstelle Dokumenttyp: FAQ

Für schriftliche Anfragen benutzen Sie bitte die Postanschrift:

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
- T-Register -
Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3
53175 Bonn

und ggf. die Fax Nr. 0228-207-4625
oder E-Mail an:

Was geschieht mit nicht mehr benötigten T-Rezepten? Datum: Themen: Bundesopiumstelle Dokumenttyp: FAQ

Nicht mehr benötigte, unbenutzte T-Rezepte (z. B. bei Beendigung oder vorübergehender Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit) sollten zu Ihrer Entlastung an das BfArM per Einschreiben zurückgesandt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.

Wo finde ich die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV)? Datum: Themen: Bundesopiumstelle Dokumenttyp: FAQ

Die AMVV und ihre Änderungen werden jeweils im Bundesgesetzblatt (BGBl.) veröffentlicht. Die Gesetzblätter können bei der Bundesanzeiger-Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln bezogen werden. Die AMVV finden Sie auch hier.

Wie werden T-Rezepte aufbewahrt und wann sollten Verluste gemeldet werden? Datum: Themen: Bundesopiumstelle Dokumenttyp: FAQ

Grundsätzlich gelten dieselben Regelungen wie bei üblichen Verschreibungen. Wegen der Besonderheit der T-Rezepte wird jedoch empfohlen die T-Rezepte sicher aufzubewahren. Ein Zugriff Unbefugter sollte durch geeignete Maßnahmen verhindert …

Wie soll mit ungültigen T-Rezepten umgegangen werden? Datum: Themen: Bundesopiumstelle Dokumenttyp: FAQ

Ungültige T-Rezepte sollten von der verschreibenden ärztlichen Person vernichtet werden. Es ist ratsam diese Vernichtung unter Angabe der T-Rezeptnummer innerhalb der allgemein üblichen Dokumentation in Arztpraxen zu vermerken, so dass im …

Wie lange sind die Lieferzeiten für T-Rezepte? Datum: Themen: Bundesopiumstelle Dokumenttyp: FAQ

Grundsätzlich sind wir bestrebt die T-Rezeptanforderungen unverzüglich zu bearbeiten. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Lieferzeit mitunter länger als eine Woche betragen kann. Aus diesem Grunde sollten Sie Ihren T-Rezeptbedarf rechtzeitig …

Wie erhält man Nachbestellungen von T-Rezepten? Datum: Themen: Bundesopiumstelle Dokumenttyp: FAQ

Folgebezug von T-Rezepten:
Für die Nachbestellung von T-Rezepten wird das jeder Sendung beiliegende Folgeanforderungsschreiben benötigt. Die ärztliche Person kreuzt die gewünschte Stückzahl von T-Rezepten an (20, 50 oder 100 T-Rezepte), teilt

Können T-Rezepte elektronisch per E-Mail angefordert werden? Datum: Themen: Bundesopiumstelle Dokumenttyp: FAQ

Nein. T-Rezepte können nur mittels der vom BfArM ausgegebenen Formulare (Erst-Anforderungsantrag bzw. Folgeanforderung) angefordert werden.

Wie erhält man erstmalig T-Rezepte? Datum: Themen: Bundesopiumstelle Dokumenttyp: FAQ

Erstbezug von T-Rezepten: T-Rezepte gem. § 3a Absatz 1 Satz 1 AMVV werden vom BfArM auf Anforderung an die einzelne ärztliche Person gegen Nachweis der ärztlichen Approbation ausgegeben. Das entsprechende Formular für die Erst-Anforderung von …

Wie ist der Ausfuhrantrag zu stellen und welche Unterlagen sind beizufügen? Datum: Themen: Bundesopiumstelle Dokumenttyp: FAQ

Der Ausfuhrantrag ist schriftlich zu stellen. Auf unserer Internetseite steht hierfür unter Grundstoffe-Formulare ein "Ausfuhrantrag für Waren unter Ausfuhrkontrolle" zum Downloaden zur Verfügung. Das Antragsformular gilt für eine Ausfuhrgenehmigung …