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Welche Gebühren fallen für eine Antragsstellung nach MedCanG an? Datum: 02. April 2024 Themen: Bundesopiumstelle Dokumenttyp: FAQ

Die Gebühren für die Erteilung von Erlaubnissen und Genehmigungen richten sich nach den Vorschriften des § 1 Bundesgebührengesetz (BGebG) in Verbindung mit Abschnitt 15 der Anlage zu § 2 Abs. 1 Besondere Gebührenverordnung BMG (BMGBGebV).

Ich nehme bereits am Betäubungsmittelverkehr teil. Kann ich für die Teilnahme am Verkehr mit Cannabis zu medizinischen oder medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken gemäß MedCanG auch meine Betäubungsmittelnummer verwenden? Datum: 02. April 2024 Themen: Bundesopiumstelle Dokumenttyp: FAQ

Mit der Erteilung einer Erlaubnis nach § 4 MedCanG erhalten Sie eine eigene Nummer für die Teilnahme am Verkehr mit Cannabis zu medizinischen oder medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken.

Wie hat eine Differenzierung hinsichtlich Cannabis zu medizinischen und Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken zu erfolgen? Wenn ich eine Cannabisblüte zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken erwerben möchte und dieselbe Blüte für den Handel zu medizinischen Zwecken in meiner Erlaubnis aufgeführt ist, muss ich dann den zusätzlichen Umgang zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken beantragen? Datum: 02. April 2024 Themen: Bundesopiumstelle Dokumenttyp: FAQ

Sofern ein Cannabisprodukt bereits für den Handel zu medizinischen Zwecken in Ihrer Erlaubnis nach § 4 MedCanG aufgeführt ist, ist hiervon auch der Ewerb zu wissenschaftlichen Zwecken abgedeckt. Dies gilt jedoch nicht für den umgekehrten Fall: Ist …

Entfällt mit Inkrafttreten des MedCanG die Pflicht zur Erstellung von Abgabebelegen gemäß Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung (BtMBinHV) für die Abgabe von Cannabis zu medizinischen oder Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken? Wie verhält es sich bei Abgaben von Cannabis zu medizinischen oder medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken in der Übergangszeit BtMG/MedCanG? Datum: 02. April 2024 Themen: Bundesopiumstelle Dokumenttyp: FAQ

Mit Inkrafttreten des MedCanG ist das Abgabebelegverfahren gemäß Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung (BtMBinHV) für Cannabis zu medizinischen oder medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken nicht mehr anzuwenden. Für alle Abgaben von Cannabis zu …

Hat eine gesonderte Abschlussmeldung nach § 18 BtMG hinsichtlich Cannabis zu medizinischen oder medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken für den Zeitraum vom 01. Januar 2024 bis zum Inkrafttreten des MedCanG (01. April 2024) zu erfolgen? Datum: 02. April 2024 Themen: Bundesopiumstelle Dokumenttyp: FAQ

Die Erstellung und Einreichung einer gesonderten Abschlussmeldung nach § 18 BtMG für zukünftig dem MedCanG unterstellte Cannabisprodukte ist nicht erforderlich. Bitte führen Sie die entsprechenden Artikel für den Zeitraum 01/2024-03/2024 regulär in …

Kann die Ausbuchung von zukünftig dem MedCanG unterstellten Cannabis zu medizinischen oder medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken aus dem BtM-Buchhaltungssystem mit Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen? Datum: 02. April 2024 Themen: Bundesopiumstelle Dokumenttyp: FAQ

Mit Inkrafttreten des MedCanG sind sämtliche zuvor dem Betäubungsmittelgesetz unterstellten Artikel aus Ihrem BtM-Warenwirtschaftssystem auszubuchen, da diese nicht weiter unter die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften fallen. Bitte beachten Sie …

Mit Inkrafttreten des Gesetzes ist eine jährliche Meldung an das BfArM gemäß § 16 Abs. 3 MedCanG vorgesehen. Hat demnach eine Meldung nach § 18 BtMG für den Zeitraum 01.01.2024-31.03.2024 und eine Meldung nach § 16 Abs. 3 MedCanG für den Zeitraum 01.04.2024-31.12.2024 zu erfolgen? Datum: 02. April 2024 Themen: Bundesopiumstelle Dokumenttyp: FAQ

Für den Zeitraum 01.01.2024-31.03.2024 sind die zukünftig dem MedCanG unterstellten Cannabisprodukte noch in der ersten Halbjahresmeldung nach § 18 BtMG des Jahres 2024 zu berücksichtigen. Die Meldung nach § 16 Abs. 3 MedCanG erfolgt für das …

Müssen die im Zuge des Verkehrs mit Cannabis zu medizinischen oder medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken anfallenden Dokumente mit Inkrafttreten des MedCanG weiterhin für 3 Jahre aufbewahrt werden? Datum: 02. April 2024 Themen: Bundesopiumstelle Dokumenttyp: FAQ

Nach § 16 Abs. 2 MedCanG sind die Aufzeichnungen - getrennt für jede Betriebsstätte und für jede Art an Cannabis zu medizinischen oder Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken - für drei Jahre aufzubewahren. Auch die bereits nach BtMG

Welche Sicherungsmaßnahmen sind zur Lagerung und Aufbewahrung von Cannabis zu medizinischen oder medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken erforderlich? Datum: 02. April 2024 Themen: Bundesopiumstelle Dokumenttyp: FAQ

Cannabis zu medizinischen Zwecken und Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken ist nach § 21 Abs. 1 MedCanG durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch unbefugte Personen zu schützen.

Dabei genügen die …